geschrieben von Werner Jauslin dipl.Bauing. a.Ständerat
National- und Ständeräte wollen Bauzonen einfrieren, Mehrkosten abschöpfen und weitere Gesetzesvorschriften auf Bundesebene beschliessen: Neu daran ist nur, dass nun der Bund über die Kantone weg diese Kompetenz ausüben soll. Gemäss dem bestehenden Raumpla¬nungsgesetz sind die Kantone sogar angewiesen, diese Ziele anzustreben. – Und sie haben auch gehandelt: Die Baugebiete „für die nächsten 15 Jahre“ sind abgegrenzt und in Bauzonen eingeteilt.
geschrieben von Christa Markwalder, Nationalrätin BE
Die Schweiz hat eine starke, offene Volkswirtschaft, die auf die Nachfrage des Weltmarkts entsprechend reagiert. Die Aussenwirtschaftsstrategie von 2004 gibt uns drei Stossrichtungen vor: Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk, Binnenmarktpolitik der Schweiz sowie den Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern. Die weitgehende Befolgung dieses aussenwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Kompasses haben uns die Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise bisher gut überstehen lassen. Doch der Ruf nach ordnungspolitischen Sündenfällen (wie beispielsweise die Befreiung der Hotellerie von der Mehrwertsteuer für ein Jahr, die Beschränkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips oder die Wiedereinführung von Exportsubventionen) wird angesichts des überbewerteten Schweizerfrankens immer lauter. Die FDP.Die Liberalen haben sich mit guten Argumenten den Partikularinteressen einzelner Branchen stets erfolgreich widersetzt und damit den Wirtschaftsmotor der Schweiz am Laufen gehalten.
geschrieben von Filippo Leutenegger, Nationalrat ZH
Die Initianten verlangen eine Beschränkung der Zweitwohnungen in allen Gemeinden auf 20%. Eine solche Begrenzung würde in über 650 Gemeinden faktisch einen Baustopp bedeuten. Mit einem solchen Baustopp stünden unzählige Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Besonders in Tourismuskantonen wie Graubünden, dem Wallis oder Tessin hätte eine willkürliche Obergrenze ausserdem einschneidende Einnahmeausfälle zur Folge. Viele Tourismusprojekte sind gemeindeübergreifend und wären so blockiert. Abgrenzungsprobleme wären vorprogrammiert.
In der Europäischen Union ist es unlängst als beachtliche Errungenschaft gewürdigt worden, dass sich 25 von 27 Mitgliedländern für ihre Staatsfinanzen zur Formel einer verbindlichen Schuldenbremse verpflichtet haben. Die positive Bewertung dieses Entscheids ist nach den enormen monetären Turbulenzen der jüngsten Zeit gewiss nicht grundlos. Aber das Vertrauen in den Stabilitätswillen wird einstweilen durch das vorangegangene finanzpolitische Verhalten mancher Staaten begrenzt. Denn eigentlich hatte es ja schon seit lange eine Art Schuldenbremse gegeben, jedenfalls für die Länder mit der einheitlichen Eurowährung. Sie hatten 1997 den Stabilitäts- und Wachstumspakt geschlossen und sich damit grundsätzlich verpflichtet, ihre jährlichen Budgetdefizite auf jeweils 3 % des Bruttoinlandprodukts zu begrenzen und ihre gesamte Verschuldungsquote nicht auf mehr als 60 % der gleichen Bezugsgrösse steigen zu lassen. Temporäre Ausnahmen von diesen Normen sollten nur bei besonderen Umständen, vor allem bei konjunkturellen Schwächen, erlaubt sein.
Geschrieben von Vincenzo Pedrazzini, Präsident FDP Schwyz.
Publiziert im Bote der Urschweiz, 17.2.2012
Lieber Nationalrat Andy Tschümperlin: Dein Ruf nach Transparenz im Forumsbeitrag vom 11. Februar 2012 hat etwas ganz sicher transparent gemacht, nämlich dass wer wie Du Verantwortung propagiert, dieser auch gerecht werden sollte. Verantwortung bedeutet denn auch, dass ein Nationalrat sich um Fakten und nicht um Vermutungen bemühen sollte. Und ein Nationalrat sollte einen Volksentscheid, nämlich die Ablehnung der Familienergänzungsleistungen durch 65% der Schwyzerinnen und Schwyzer akzeptieren. Diesen Entscheid darauf zurückzuführen, dass die bürgerlichen Parteien FDP und SVP „mit horrenden Mitteln zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen“ agieren ist genau so eine Vermutung wie diejenige, dass die FDP sich ein Wahlkampfbudget von 1 Mio. CHF leisten kann. Aber eben: mit Klischees kann man Stimmung machen. Und sollten sie nicht richtig sein, so schadet es auch nicht. Zumindest dem Urheber. Der Wahrheit ist damit aber nicht gedient.
Das Raumplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone zur Erhebung einer Mehrwertabgabe. Vermeintliche Landschaftsschützer loben sie als Wundermittel gegen die Zersiedlung des Landes. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Die Mehrwertabgabe verteuert die Investitionskosten der Bauvorhaben und verhindert damit, dass Potentiale für verdichtetes und energetisches Bauen genutzt werden. Sie gehört daher abgeschafft.
Nachdem das Parlament einen direkten Gegenentwurf zur Initiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls!“ verabschiedete, zogen die Initianten das Volksbegehren zurück. Daher kommt am 11. März 2012 lediglich der Gegenentwurf zur Abstimmung.
Ferien gehören zur Arbeitswelt, und in dieser Arbeitswelt tragen sie zur Lebensqualität bei. Zudem zählen sie für einen grossen Teil der Erwerbsbevölkerung, nämlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu den verbrieften Rechten. An deren Basis steht das gesamtschweizerische öffentliche Recht, das einen jährlichen Mindestferienanspruch von 4 Wochen (5 Wochen unterhalb des 20. Altersjahres) verbürgt. Dazu kommen gesetzliche Feiertage sowie sozialpartnerschaftliche, zumeist gesamtarbeitsvertragliche Normen und darüber hinaus oft noch individuelle Vereinbarungen. Das ist eine solide Ordnung nach bewährtem Mass.
Im Juni 2011, noch vor der grossen Euro-Krise, beauftragte ich den Bundesrat mit einer Motion, mit China ein Währungsabkommen abzuschliessen. Schweizer Exporteure sollen damit direkt in Renimbi Handel treiben können. Das soll ihre Wechselkurskosten dank Wegfall des Wechselkursumwegs über den US-Dollar verringern. Leider hat der Bundesrat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Zum Glück hat der Nationalrat den Vorstoss gegen den Willen des Bundesrats überwiesen. Denn während der Bundesrat zögerlich Nachteile abwägt, haben nach verschiedenen asiatischen und lateinamerikanischen Staaten nun auch die Golfstaaten solche Abkommen abgeschlossen. Sie wissen, dass das 21. Jahrhundert Asien gehört. Klar ist: Der Druck auf unseren Standort wird weiter zunehmen. Da braucht unser Land eine innovative, konsequent umgesetzte Strategie des Finanzdepartementes im Ringen um jeden Arbeitsplatz!
geschrieben von Gabi Huber, Fraktionspräsidentin / Nationalrätin UR
Der Nationalrat sagte bereits dreimal Nein zur Einführung einer Bonus-Steuer, das letzte Mal an der Wintersession. Der Ständerat wollte bekanntlich das Aktienrecht mit Steuerrecht „nachbessern“. Danach müsste der Bezüger eine sogenannt sehr hohe Vergütung voll und ganz versteuern und beim Anteil, der den willkürlich festgelegten Grenzwert von 3 Mio. Franken übersteigt, käme auch noch das Unternehmen zum Handkuss. Im Endeffekt würden damit staatliche Lohnobergrenzen eingeführt. Und Arbeitsverträge könnten nur noch unter Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre abgeschlossen werden – auch in KMUs.