Die ursprüngliche Initiative verfolgte das Ziel, dass Gewinne von Lotterien und gewerbsmässigen Wettanbietern gänzlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Zudem sollten die Bruttospielerträge (= Umsatz – ausbezahlte Gewinne) der Spielbanken (Casinos) mehr zur Finanzierung der AHV/IV beitragen. Drittens beabsichtigten die Initianten eine klarere Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen.
FDP.Die Liberalen unterstützt den Gegenentwurf, der die Anliegen der Initiative aufnimmt und aber gleichzeitig die Mängel behebt. Die Gründe sind:
- Klarere Kompetenzen: Die Vorlage überträgt dem Bund die grundsätzliche Gesetzgebungskompetenz für Geldspiele. Die Kantone können Gesetze erlassen, solange der Bund von seiner Kompetenz nicht Gebrauch macht. Da der Gegenvorschlag auch eine zeitgemässe Umschreibung von Lotterien verwendet, wird die Abgrenzung von Spielen in Casinos (Bewilligung durch Bund) und anderen Geldspielen (Bewilligung durch Kantone) stark erleichtert und Kompetenzkonflikte vermieden.
- Aufwertung der Kantone: Analog zur aktuellen Gesetzgebung, jedoch neu auf Verfassungsebene, wird die Vollzugskompetenz der Kantone im Bereich der Geldspiele ausserhalb von Casinos erwähnt.
- Erhaltung der Rentabilität von Spielbanken: Im Gegensatz zur Initiative, die keine Obergrenze vorsah, setzt der Gegenentwurf die Maximalbesteuerung für die Bruttospielerträge von Casinos auf 80% fest. Es soll sich weiterhin lohnen, eine Spielbank zu betreiben. Empfängerin der Casino-Abgabe ist die AHV/IV.
- Zweckbindung der Gewinne ausserhalb von Spielbanken: Die Reinerträge von Geldspielen ausserhalb von Spielbanken sollen wie bisher an gemeinnützige Projekte in Kultur, Soziales, Sport etc. gehen. Denn diese gesellschaftlich relevanten Bereiche sind auf die Beiträge angewiesen. Mit dieser Bestimmung auf Verfassungsebene entspricht der Gegenentwurf dem wichtigsten Anliegen der Initianten.