Alle guten (?) Dinge sind vier!

 

geschrieben von Gabi Huber, Fraktionspräsidentin / Nationalrätin UR

Der Nationalrat sagte bereits dreimal Nein zur Einführung einer Bonus-Steuer, das letzte Mal an der Wintersession. Der Ständerat wollte bekanntlich das Aktienrecht mit Steuerrecht „nachbessern“. Danach müsste der Bezüger eine sogenannt sehr hohe Vergütung voll und ganz versteuern und beim Anteil, der den willkürlich festgelegten Grenzwert von 3 Mio. Franken übersteigt, käme auch noch das Unternehmen zum Handkuss. Im Endeffekt würden damit staatliche Lohnobergrenzen eingeführt. Und Arbeitsverträge könnten nur noch unter Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre abgeschlossen werden – auch in KMUs.

 

 

 

Verfassungsmässig steht das Ganze auf äusserst wackligen Füssen und Umgehungskonstruktionen würden Tür und Tor geöffnet. Der Präsident der Grünliberalen meinte im Rat, die Boni-Steuer töne sehr sympathisch. Eine solche Besteuerung unterstützten auch die Grünliberalen, obwohl es eigentlich eine Unternehmenssteuer sei. Sie würden deshalb Hand bieten, die Frage der Boni-Steuer in der Kommission im Rahmen des direkten Gegenvorschlags weiter zu diskutieren.

 

Im kommenden Februar wird sich die Rechtskommission tatsächlich mit dem immer noch pendenten Gegenvorschlag zur Minder-Initiative auf Verfassungsstufe befassen müssen. Man darf gespannt sein, ob die Grünliberalen tatsächlich mithelfen, dieses Steckenpferd der CVP zusammen mit den Linken in den direkten Gegenvorschlag zu hieven und den Nationalrat sage und schreibe ein viertes Mal mit diesem Thema zu beschäftigen. Einmal mehr würden sie dann ausschliesslich der Farbe in ihrem Parteinamen gerecht.