Durchbruch in der Raumplanung ?

 

geschrieben von Werner Jauslin dipl.Bauing. a.Ständerat

National- und Ständeräte wollen Bauzonen einfrieren, Mehrkosten abschöpfen und weitere Gesetzesvorschriften auf Bundesebene beschliessen: Neu daran ist nur, dass nun der Bund über die Kantone weg diese Kompetenz ausüben soll. Gemäss dem bestehenden Raumpla¬nungsgesetz sind die Kantone sogar angewiesen, diese Ziele anzustreben. – Und sie haben auch gehandelt: Die Baugebiete „für die nächsten 15 Jahre“ sind abgegrenzt und in Bauzonen eingeteilt.

 

 

 

Dass Gebiete als „zersiedelt“ empfunden werden, ist nicht bestritten, liegt aber nicht daran, dass Vorschriften fehlen! Die Damen und Herren National- und Ständeräte sollten in ihren Kantonen dafür sorgen, dass die Ziele der Raumplanung umgesetzt werden: Sie sollten ihre Hausaufgaben machen, nicht einen neuen Apparat beim Bund einrichten. Dazu, wenn sie wirklich eingreifen wollten, brauchen sie keine neuen Gesetze. Die Mehrzahl der Kantone beweisen das.

 

Aber „man“ zeigt lieber mit Fingern auf andere Kantone: Das Wallis, der Tessin usw. Wenn die bisherige Planung – wie Umweltverbände unterstellen – versagt hat, ist der Bund zumin¬dest mitschuldig! Er hat die Kompetenz und Pflicht die kantonalen Erlasse zu genehmigen. Er kann Kantone zwingen zu planen. Auch beeinflussen die Bundesbetriebe die bauliche Entwicklung nicht unerheblich.

 

Die Politik wird nun aktiv, unsere Volksvertreter reden von Zersiedelung und ähnlichem, weil die Umweltverbände mit ihrer Initiative drohen. Diese haben guten Grund: Erst wenn der Bund zuständig ist, können sie auf dieser Ebene eingreifen. Und wie alle Verbände werden auch sie von denen getragen, welche sich von ihren Bestrebungen Nutzen oder Erfolg ver¬spre¬¬chen. Die Einstufung als NGO Nicht-Regierungs-Organisationen belegt, dass sie sich nicht für das Ganze, nicht für den Staat, sondern nur für ihr Bereiche verantwortlich fühlen. Das ist einfacher, aber weder richtiger noch besser für die Landesplanung.

 

Und überhaupt: wären Planungen von Bundesstellen besser ? Sollen nicht, diejenigen, die dort leben und betroffen sind, entscheiden, ob sie z.B. mehr Industrie oder neue Sportan-lagen wollen oder nicht? Die grossen Kantone haben ihre geographischen Möglichkeiten genutzt – haben sie damit das Recht erworben andere daran zu hindern? Bei regionalen, die Kantonsgrenzen übergreifenden Planungen, muss der Bund, seine Amtsstellen, ohnehin nach Gesetz lenkend steuern. Mit der Vision „Raumkonzept Schweiz“ wurden Möglichkeiten aufgezeigt. Sie regen zum Denken, Verstehen und Entwickeln an. Es kann aber nicht darum gehen diese Ideen von oben durchzusetzen.

 

Wir dürfen nicht aus Angst vor einer Initiative das Erreichte infrage stellen und die Entwicklung blockieren, statt zu lenken.

 

4132 Muttenz, 2. März 2012

Werner Jauslin dipl.Bauing. a.Ständerat

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