Der Umgang mit Zweitwohnungen liegt heute in der Kompetenz der Gemeinden. Eine Zwangslösung untergräbt die in der Bundesverfassung gewährleistete Gemeindeautonomie (Art. 50 BV). Es ist im Eigeninteresse der Gemeinden, aktiv zu werden. Einige tun dies bereits erfolgreich.
Die Initiative wirkt kontraproduktiv, denn auch in Gemeinden unter der 20%-Grenze ist mit einer Zunahme der Bautätigkeiten und ansteigenden Liegenschaftspreisen zu rechnen. Die Folge wäre eine Wertverschiebung zu Gunsten auswärtiger Wohnungsbesitzer sowie eine Landflucht.
Der Begriff «Zweitwohnung» ist ungenau definiert. Wann gilt eine Wohnung als Zweitwohnung? Schwierigkeiten in der Umsetzung lassen sich nicht vermeiden. Zur Überprüfung wird ein Kontrollapparat nötig sein. Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass bei 1‘000 Ferienwohnungen ein Angestellter nötig wird.
Bereits heute gibt es verschiedene Massnahmen auf Kantons- und Gemeindeebene. Gezielte Lösungen sind starren Einheitsregimes auf Bundesebene vorzuziehen.
Als Liberaler stimme ich am 11. März Nein zur Volksinitiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnung!» - wie es Bundesrat und Parlament empfohlen haben. Eine zentralistische Raumplanung schwächt die Kantone und schafft regionale Ungleichheiten. Mir liegt die Schweiz am Herzen. Und zwar in ihrer Vielfalt. Nein zu einer zentralistischen Raumplanung und noch mehr Bürokratie – aus Liebe zur Schweiz!