Der Bundesrat hat in diesen Tagen entschieden, schweizweit Mindestlöhne für die Hauswirtschaft einzuführen. Die von der tripartiten Kommission des Bundes beantragten Mindestlöhne betragen je nach Qualifikation 3500 bis 4200 Franken. Dieser Entscheid ist bemerkenswert. Zum ersten Mal werden in der Schweiz Mindestlöhne nicht mehr durch die Sozialpartner, sondern durch ein obrigkeitsstaatliches Dekret festgelegt. Und dies ausgerechnet in einem Bereich, in dem das Obligationenrecht kantonale Zuständigkeiten definiert. Begründet wird der Eingriff in die Vertragsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Diese geben den Behörden die Kompetenz zur Einführung von staatlichen Mindestlöhnen, wenn „innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten“ werden.
Es ist die Rede von ruinösem Steuerwettbewerb in der Schweiz. Ruiniert, sind aber eher Länder, die keinen solchen Wettbewerb kennen. Die Eigenständigkeit der Kantone und Gemeinden bei Ausgaben und Einnahmen ist ein tragender Pfeiler unserer föderalistischen Schweiz. An diesem Pfeiler sollten wir nicht sägen. Die Schweiz ist mit ihrem System von Eigenständigkeit und Wettbewerb bisher gut gefahren: Wir haben tiefere Steuern, aber weniger Schulden als die meisten Länder. Bei finanziellen Problemen kann die Politik nicht einfach an der Steuerschraube drehen, sondern muss sich Sparmassnahmen überlegen. Zudem gibt es heute schon Schranken und Ausgleichsmechanismen. Bei zunehmenden Einkommen sind abnehmende Steuersätze auch ohne Initiative verboten. Und der Finanzausgleich führt dazu, dass die Kantone mit vielen Reichen den Anderen Geld abtreten. Gerade die „Milchkühe“ des Finanzausgleichs wie Zug, Schwyz, Zürich und andere, würden durch die Annahme der Steuerinitiative an Attraktivität und Kraft verlieren. Insbesondere auch gegenüber dem Ausland. Reiche sind ja international sehr mobil.
Dürftige Drittwelthilfe und üppige Globalisierungsgewinne – solche Klischees gehören zum Ritual vieler linker und entwicklungsideologischer Kritiker der Weltwirtschaft. Davon war auch jüngst wieder an einem UNO-Gipfel zu hören, als sich Regierungsspitzen aus aller Welt in New York versammelten, um festzustellen, was man ohnehin wusste, dass nämlich die im Jahr 2000 proklamierten „Millleniumsziele“ nicht erreichbar sind. Eine Halbierung der Zahl der Armen und der Hungernden (gegenüber dem Stand von 1990) wird bis 2015 nicht gelingen. Dafür gibt es viele und sehr verschiedenartige Gründe. Der pauschale Vorwurf an die Industriestaaten über unzureichende hilfeleistende Geldströme wird dieser Komplexität nicht gerecht.
«Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.» Diesem Zitat von Abraham Lincoln gilt es im folgenden Jahr bis zu den Wahlen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wenige Tage nach den Bundesratswahlen geht das Geplänkel rund um die Regierungsbildung bei den Gesamterneuerungswahlen schon wieder los. Mit einer masslosen Selbstüberschätzung droht der SVP-Parteipräsident schon jetzt vorbeugend mit einem Regierungs- und Oppositionssystem für die Schweiz. Für eine Partei, die ihre ausgewogene Beteiligung im Bundesrat selber vergeigt hat, ist das doch eine merkwürdige Äusserung.
von Gabi Huber, Fraktionspräsidentin FDP-Liberale Fraktion
Wer die Frage nach einer verschärften Prüfung von Volksinitiativen beantworten möchte, wandert über einen schmalen Grat. Denn es liegt in der liberalen Tradition unseres Landes, dass die Stimmberechtigten ihre eigenen Anliegen direkt anbringen und über wichtige Fragen entscheiden können. Diese Freiheit setzt bei den Bürgerinnen und Bürgern jedoch ein gewisses Mass an Eigenverantwortung voraus. Sie sollte verhindern, dass zu extreme oder nicht umsetzbare Ideen als Volksinitiativen lanciert werden.
Die vorab professorale Optik, die „Bürokratie-Stopp-Initiative“ bedeute eine krasse Missachtung der Idee und Tragweite der Menschenrechte, ist so nicht richtig. Die Bundesverfassung kennt 27 Grundrechte, angefangen vom Recht auf Leben bis zur Petitionsfreiheit. Schon ein erster Blick zeigt, dass die Spannweite eine gewaltige ist. Zumindest mir scheint, dass der Schutz vor überbordender Bürokratie doch höher zu gewichten ist als die Petitionsfreiheit.
Sessionen mit Bundesratswahlen sind besondere Sessionen. Wer die Nachfolge der Bundesräte Moritz Leuenberger (SP) und Hans-Rudolf Merz (FDP) antritt, entscheidet die Vereinigte Bundesversammlung nach der Kandidatenkür in den Fraktionen am Mittwoch der zweiten Woche. Weil nicht nur die Fraktionen der Demissionäre vier Kandidatinnen und Kandidaten auf Zweiertickets präsentieren, sondern weil auch SVP und Grüne die „Gunst der Stunde“ für einen Sitzgewinn nutzen möchten, wird das Kräftemessen erst recht spannend.
Die energiepolitische Diskussion krankt an Dogmen. Es liege, so hört man, an der Gegenwartsgesellschaft, den Energiebedarf einzuschränken und, soweit er unausweichlich sei, möglichst aus erneuerbaren Quellen zu decken. Dann werde man die Umweltlasten los. In ihrer Schematik ist diese Aussage wenig originell, zwar nicht völlig grundlos, aber auch nicht gleich operabel. Sie übersieht zumindest die belegte Erfahrung, dass fast überall der Energieverbrauch über die Konjunkturschwankungen hinweg zunimmt. Darin liegt ein Zivilisationsmerkmal. Wohlstand wird mitbestimmt durch die Verfügbarkeit von Energie, nicht zuletzt von elektrischem Strom.
Die Schweiz hat die beste Arbeitslosenversicherung der Welt und kaum ein Land tut mehr für die Eingliederung von Arbeitslosen, nicht zuletzt wegen der hervorragenden Zusammenarbeit des Unternehmertums mit den öffentlichen Institutionen. Der gefundene Kompromiss zeugt von einer Weitsicht der Sozialpartner.
Endlich soll die Schweiz als EU-Mitglied mitbestimmen können. Dieses primäre Argument der Beitrittsbefürworter ist allerdings einfach zu zerpflücken. Es ist vor allem in den Kontext zu stellen, wie viele Errungenschaften die Schweiz für den EU-Beitritt preisgeben müsste.
Da in den EU-Gremien die Vertretung nach Bevölkerungszahl gewichtet wird, stünden uns in etwa folgende dürftigen Beteiligungen zu: Im EU-Ministerrat, wo die Regierungen der Mitgliedsstaaten repräsentiert sind, und im Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Staats- und Regierungschefs, bekäme die Schweiz jeweils ca. 2.9% Mitbestimmung. Weitaus düsterer sähe es im EU-Parlament aus, wo unsere Parlamentarier in Fraktionen von grün bis konservativ sitzen würden. Mit 2.1% Anteil hätte die Schweiz hier gar nichts zu sagen.