Auch nein sagen gehört zur politischen Gestaltung

 

von Hans Rudolf Gysin, Nationalrat BL

 

Sessionen mit Bundesratswahlen sind besondere Sessionen. Wer die Nachfolge der Bundesräte Moritz Leuenberger (SP) und Hans-Rudolf Merz (FDP) antritt, entscheidet die Vereinigte Bundesversammlung nach der Kandidatenkür in den Fraktionen am Mittwoch der zweiten Woche. Weil nicht nur die Fraktionen der Demissionäre vier Kandidatinnen und Kandidaten auf Zweiertickets präsentieren, sondern weil auch SVP und Grüne die „Gunst der Stunde“ für einen Sitzgewinn nutzen möchten, wird das Kräftemessen erst recht spannend.

 

 

 

 

Per Motion hat die Aussenpolitische Kommission der Kleinen Kammer den Bundesrat “eingeladen, dem Parlament Massnahmen vorzuschlagen, wie die eidgenössischen Räte frühzeitig über europäische Gesetzgebungsentwürfe, die für die Schweiz relevant sind, in geeigneter Form und verbunden mit einer Stellungnahme des Bundesrates zu den Handlungsmöglichkeiten der Schweiz, ins Bild gesetzt werden können.“ Der Bundesrat hält nichts von diesem Auftrag, obwohl sich gemäss offiziellen EU-Quellen am 1. Januar 2010 total 1019 EU- Rechtsakte in Vorbereitung befanden: “Eine umfassende Beobachtung des EU-Rechtsetzungsprozesses durch die eidgenössischen Räte oder die Bundesverwaltung wäre (...) kaum verhältnismässig.“

 

Rasch handeln, aber demokratisch

 

Die Bundesverfassung ermächtigt den Bundesrat, in ausserordentlichen Lagen Verordnungen und Verfügungen ohne Gesetzesgrundlage zu erlassen und Ausgaben ohne Bewilligung durch die Bundesversammlung zu tätigen. Die Wahrnehmung dieser Zuständigkeiten durch den Bundesrat wurde wiederholt (z.B. Swissair-Grounding 2001, Finanzkrise 2008, Aktenvernichtung im Fall Tinner 2008-2009) beanstandet. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) möchte den Handlungsspielraum des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen wahren. Sie schlug aber präzise Befristungen sowie Konsultations- und Informationspflichten vor, welche die Wiederherstellung der demokratischen Kompetenzordnung sowie eine bessere Wahrnehmung der Oberaufsicht der Bundesversammlung gewährleisten sollen. Diese Vorschriften dürften vor allem präventive Wirkung haben und Bundesrat sowie Verwaltung zu einer gründlicheren Prüfung dringlicher Massnahmen veranlassen.

 

Fragwürdiger Schutz vor Waffengewalt

 

Nachdem bereits der Nationalrat die SP-Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ dem Souverän zur Ablehnung empfahl, entschied nun auch der Ständerat in gleichem Sinne. Die Initiative fordert einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Waffen und ein Verbot jeglichen privaten Erwerbs von Seriefeuerwaffen und sogenannten „Pump Actions“. Weiter verlangt sie, dass die Ordonnanzwaffen im Zeughaus statt zuhause aufbewahrt werden und dass der Bund ein Informationssystem über Feuerwaffen einrichte. Schliesslich will sie den Bund verpflichten, Einsammelaktionen von Waffen zu fördern und sich international gegen die Verbreitung der Verfügbarkeit von Waffen einzusetzen. Bundesrat und Parlamentsmehrheit sind überzeugt, mit verschärften Regelungen im Waffengesetz bereits einen Mittelweg gefunden zu haben, um die verschiedenen Interessen zu berücksichtigen. Das letzte Wort haben Volk und Stände.

 

Mietrechtsrevision vom Tisch

 

Der Nationalrat hat die Mietrechtsrevision äusserst knapp, aber definitiv versenkt, indem er zum zweiten Mal nicht auf den Vorschlag des Bundesrates eintrat, die Mieten von den Hypothekarzinsen abzukoppeln und an den Teuerungsindex anzubinden. Selbst linke Vertreter der Westschweiz sprachen sich gegen den Systemwechsel aus. Vergeblich für Eintreten plädierten FDP, CVP, BDP, Minderheiten von SP und Grünen sowie Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard. Angesichts dieser aussichtslosen Lage musste der Nationalrat erkennen, dass der „historische Kompromiss“ der Mieter- und Vermieterorganisationen vom November 2007 politisch nicht tragfähig genug gewesen wäre. Die bisherigen Regeln zur Mietzinsanpassung haben sich eingespielt, Streitigkeiten über die Mietzinsgestaltung sind Einzelfälle. Fazit: Mietzinserhöhungen sind nicht per Mieterrecht zu verhindern, sondern durch mehr Wohnbauproduktion.