Gemäss Art. 190 unserer Bundesverfassung sind Bundesgesetze für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend, selbst dann, wenn sie der Bundesverfassung widersprechen. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit ist gegenüber Kantonsverfassungen und gemäss Praxis in Bezug auf die durch die EMRK garantierten Menschenrechte zulässig. Sind Grundrechte hingegen ‚bloss’ in der schweizerischen Verfassung verankert, darf das Bundesgericht deren Ein-haltung durch den Bundesgesetzgeber nicht überprüfen! Die EMRK wird somit de facto höher ge-wichtet als unsere Bundesverfassung – souveränitätsrechtlich ein unwürdiger Zustand!
Dieser Tage lancierten Grüne und SP eine Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse. Vor drei Jahren hat das Volk eine ähnliche Vorlage deutlich abgelehnt. Wir haben beim Zuger Gesundheitsdirektor Joachim Eder nachgefragt. SP, Grüne sowie Patienten- und Konsumentenorganisatoren nehmen einen erneuten Anlauf für eine Einheitskrankenkasse.
Um das gute Schweizer Verkehrssystem punktuell zu verbessern, muss die Bahninfrastruktur und der Strassenverkehr nach folgenden Grundsätzen finanziert werden:
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, unterstützt namentlich von der SP, sammelt Unterschriften für eine seit längerem angekündigte Mindestlohninitiative. Diese fordert für alle Berufe einen regelmässig anzupassenden Minimalansatz, der (vorerst für 2011) 22 Franken pro Stunde betragen soll. Daraus resultiert ein Monatseinkommen (auf Basies einer 42-Stunden-Woche) von etwa 4'000 Franken. Das Anliegen hat Aussicht auf viel Aufmerksamkeit – es ist ja Wahljahr – und wohl auch auf Verständnis. Aber wie meistens, wenn es um soziale Ziele geht, stellen sich Probleme der Arbeitsmarktwirkungen, der Wirtschaftlichkeit, der Rollenverteilung zwischen Staat und Sozialpartnern sowie der rechtlichen Einordnung.
geschrieben von Dr. Martin Pfisterer, Präsident sol-E Suisse AG und JUVENT SA*
Die Subventionierung der neuen erneuerbaren Energien (neE) hat in der Schweiz nicht einen guten Start erwischt. Das Geld steht zwar bereit. Nur scheitert die Realisierung zahlreicher Projekte an den vielerorts wachsenden Widerständen gegen die Wind- und die Wasserkraft. Auch die schwerfälligen langwierigen Planungs- und Bewilligungsverfahren erschweren den Fortschritt.
geschrieben von Dr. Kurt Weigelt, Direktor IHK St.Gallen-Appenzell
Verglichen mit unseren Nachbarstaaten hat die Schweiz den globalen Strukturwandel wirtschaftlich und politisch gut bewältigt. Dies nicht zuletzt dank den Möglichkeiten der direkten Demokratie. Bei uns entscheidet das Volk an der Urne und nicht bei Strassenkrawallen über den Bau eines Eisenbahntunnels oder die Anpassung des Rentenalters. Trotzdem werden auch unsere politischen Auseinandersetzungen zunehmend durch das Gefühl der Verunsicherung und der Wut geprägt. Exemplarisch dafür das Abstimmungswochenende vom 28. November des vergangenen Jahres. Mit den kriminellen Ausländern und den Superreichen bewirtschaftete die Ausschaffungsinitiative der SVP und die Steuergerechtigkeitsinitiative der SP Feindbilder, die gemessen an den globalen Herausforderungen nicht durch ihre gesellschaftliche Relevanz, sondern einzig durch ihre Medientauglichkeit auffielen. Auch für die direkte Demokratie gilt, dass sich Emotionen wie Neid, Missgunst oder Angst einfacher kommunizieren und wütende Bürger einfacher mobilisieren lassen. Nur, eine Politik der Symbole und die Suche nach Sündenböcken befriedigen die Gefühle, löst aber keine Probleme. Und exakt hier liegt die Herausforderung. Verantwortungsvolles Handeln lebt nicht von der Wut auf Veränderungen, sondern vom Mut, sich diesen Veränderungen zu stellen und Lösungen für die Zukunft zu finden. Es gilt, Mut statt Wut. Und dies in dreifacher Hinsicht. Gefordert ist unser Mut zu einer konsequenten Ordnungspolitik, zur Langfristigkeit und es braucht unseren ganzen Mut, Nein zu sagen.
Ausländer haben von der Schweiz oft ein verzerrtes Bild von Clichés: Banken, Käse, Matterhorn. Wie erkläre ich einem Ausländer das „System Schweiz“? Wo sind wir anders?
In den Prognosen zur Abstimmung äusserten vermeintlich neutrale „Experten“ (sogar mit Professorentitel) Beurteilungen, die Zweifel am demokratischen Grundgedanken wecken: Als ob der persönliche Entscheid nur davon bestimmt wäre, ob man selbst höhere Steuern zahlen müsste oder nicht, wunderten sie sich, dass auch Leute in bescheidenen finanziellen Verhält¬nis¬sen, diese Initiative ablehnten. Das ist geradezu beleidigend für Stimmbürgerinnen und -bür¬ger, welche sich mit der Materie befassen, die Folgen kennen und beurteilen können!
In der Herbstsession versenkte die unheilige Allianz von SP und SVP die 11. AHV-Revision. Diese hätte nicht nur das Rentenalter angepasst, sondern auch eine Schuldenbremse eingeführt. Um die politische Unterstützung bei einem Referendum zu erhöhen, wurde vor allem für Frauen in wirtschaftlich schwierigen Situationen ein finanzieller Ausgleich während einer Übergangsfrist vorgeschlagen. Die Nettoeinsparungen hätten sich auf 500 Millionen pro Jahr in den ersten acht Jahren und dann auf knapp 1 Milliarde jährlich belaufen.