Ein ganz wesentliches Argument in der Frage der Pauschalbesteuerung ist der Föderalismus. Jeder Kanton hat eine andere Ausgangslage in dieser Frage. Nur weil die Pauschalbesteuerung in einigen Kantonen, aus vielleicht berechtigten Gründen, abgeschafft wurde, heisst das noch lange nicht, dass alle anderen Kantone ebenfalls dazu gezwungen werden sollen.
geschrieben von Philipp Müller, Präsident FDP.Die Liberalen
Lieber Roland Fischer, liebe GLP
Letzte Woche haben Sie mich aus der «SonntagsZeitung» zitiert: «Die FDP muss ein ökologisches Profil entwickeln.» Stimmt genau! Und gerade deshalb unterstützen wir die GLP-Initiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» nicht. Unser ökologisches Profil haben wir bereits entwickelt und konkrete Forderungen für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik gemacht: Unsere parlamentarische Initiative «Für eine umwelt- und klimafreundliche Energieversorgung» will die klimafreundliche Energieversorgung in der Verfassung verankern. Sprich: Die CO2-Reduktion ist unser vordringliches Anliegen. Die FDP will einen effizienten Einsatz von Energie. Verzichten können wir auf Subventionen ohne klares Ziel sowie auf eine Energiesteuer, die Konsumenten und Wirtschaft Milliarden kostet.
Die Schweiz hat sich international verpflichtet ihre Klimapolitik so auszurichten, dass die weltweite Erwärmung unter 2 Grad stabilisiert werden kann. Dies soll durch das nationale CO2-Gesetz und durch die Energiestrategie 2050 geschehen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Energiestrategie sich zu fest auf die Energieversorgung mit besonderem Fokus auf den Strom konzentriert.
Der Ständerat hat gestern fast einstimmig entschieden, den Unterstützungsbeitrag für Kroatien in der Höhe von 45 Millionen Franken zu sprechen. Die FDP-Liberale Fraktion hat sich stets dafür ausgesprochen, dass an der Kohäsionsmilliarde festgehalten wird. Denn per Volksabstimmung wurde diese Finanzhilfe den neuen EU-Staaten zugesprochen.
Dass eine Ungleichheit bei den Löhnen zwischen Mann und Frau herrscht, bestreite weder ich, noch sonst ein vernünftig denkender Mensch in der Schweiz. Ich bezweifle jedoch, dass die offiziellen Zahlen durch eine korrekte Methodik zustande gekommen sind. Deshalb habe ich ein Postulat (14.3388) eingereicht und den Bundesrat aufgefordert die Erhebungsmethode zu untersuchen, zu aktualisieren und zu ergänzen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen gibt sich bei der Sanierung der IV gute Noten. Die Bilanz für das Jahr 2013 macht auf den ersten Blick einen positiven Eindruck: Einnahmen von 9,8 Milliarden Franken standen Ausgaben von 9,3 Milliarden Franken gegenüber, wodurch ein positives Betriebsergebnis von rund 500 Millionen Franken resultierte. Dieses Ergebnis konnte jedoch nur dank einer Zusatzfinanzierung durch die bis 2017 befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer von 1,1 Milliarden Franken sowie der Übernahme von Sonderschuldzinsen in der Höhe von knapp 200 Millionen Franken durch den Bund erzielt werden. Ohne diese hätte die IV im Jahr 2013 mit einem Defizit von 800 Millionen Franken abgeschlossen. Damit zeigt sich: Auch zwei Jahre nach der Inkraftsetzung der IV-Revision 6a ist die IV vom Sanierungsziel weit entfernt.
Ferienzeit bedeutet jeweils Stauzeit am Gotthard: Kilometerlang reihen sich die Fahrzeuge der Ferienhungrigen. Das Nadelöhr Gotthard-Tunnel ist die wichtigste Verbindung zwischen dem kalten Norden und dem sonnigen Süden Europas.
geschrieben von Ständerätin Karin Keller-Sutter (SG)
Unser Gesundheitssystem ist heute weltspitze. Es gewährleistet allen Versicherten einen raschen und sicheren Zugang zu einer hochstehenden medizinischen Grundversorgung, unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand.
Das Drei-Säulen-System der Schweizer Altersvorsorge umfasst neben den ersten zwei Säulen (AHV und BVG) auch die dritte Säule, also die freiwillige individuelle Vorsorge. Zu dieser gehören auch die rückkauffähigen privaten Rentenversicherungen der Säule 3b.