Diese haben jedoch eine Tücke: Im Falle eines vorzeitigen Rückkaufs oder Rückfalls – zum Beispiel aufgrund eines Schicksalsschlags – müssen pauschal 40 Prozent vom ganzen Kapital versteuert werden, anstatt dass man nur den tatsächlichen Ertrag, der sich in der Zwischenzeit ergeben hat, versteuern müsste. Dies ist, als würde ich Anfang Jahr einen Betrag aufs Bankkonto einzahlen und, wenn ich Ende Jahr das Konto saldiere, 40 Prozent davon als „Einkommen" versteuern müsste, weil zwecks „administrativer Vereinfachung" einfach fingiert wird, das seien alles Erträge. Mit einer genauen Abrechnung, wie sie sonst herrscht, hat dies überhaupt nichts mehr zu tun.
Die 40-Prozent-Regel führt dazu, dass das eigene Kapital (das ja schon einmal als Einkommen versteuert wurde) ein zweites Mal besteuert wird. Diese Überbesteuerung hat auch das Bundesgericht gerügt. Die Folge davon? Bestraft werden genau diejenigen Personen, welche aufgrund unvorhergesehener Umstände gezwungen sind, ihre eigenverantwortlich und freiwillig abgeschlossene Rentenversicherung vorzeitig zu beziehen.
Die FDP-Liberale Fraktion hat deshalb eine Motion zur Abschaffung der 40-Prozent-Regel eingereicht, welche heute Freitag im Nationalrat behandelt wird. Der Bundesrat sieht in seiner Antwort darauf zwar ein, dass die Anwendung einer solchen Pauschale zu Überbesteuerung führt – er will aber nur an der Höhe der Pauschale rütteln, jedoch nicht am Prinzip selbst. Dadurch gäbe es auch keinen Mehraufwand, wie der Bundesrat behauptet: Die Versicherungen könnten pro Fall ganz einfach eine Bescheinigung über die tatsächlichen Erträge – also das wirklich zu besteuernde Einkommen – ausstellen, zumal die Daten dazu bereits vorhanden sind. Eine verpasste Chance, die freiwillige Vorsorge attraktiver zu gestalten und die Bestrafung der Eigenverantwortung zu beseitigen.