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von -ll-

Jonathan Swift, ein irischer Patriot, anglikanischer Geistlicher und fruchtbarer Schriftsteller, machte sich im 18. Jahrhundert einen Namen mit seinem satirischen Roman „Gullivers Reisen“. Weniger bekannt ist er als Urheber des „Swiftschen Steuereinmaleins“, einer fiskalischen Eigenart. Sie besagt mit einer einfachen Formel, dass in Steuersachen zwei plus zwei nicht vier zu sein braucht, sondern eher eins oder noch weniger ergibt. Dies nämlich dann, wenn ein Staat Steuern und Zölle drastisch erhöht mit dem Ergebnis, dass die Pflichtigen solchen Ansprüchen legal oder auch illegal ausweichen, etwa durch Konsumverweigerung oder durch Schmuggel. Dies geschieht umso ausgeprägter, je höher die vom Fiskus verlangten Abgaben sind. Der Schmuggel beispielsweise dient häufig ganz direkt der Steuerumgehung. Heutzutage floriert vor allem der Zigarettenschmuggel; zu Swifts Lebzeiten ging es um Seide, Wein und andere zollpflichtige Köstlichkeiten.

 

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von Erika Forster, Ständeratspräsidentin

Die Initiative verspricht Steuergerechtigkeit und faire Steuern. Gegen diese Zielsetzung ist an sich nichts einzuwenden. Wir alle wollen ein gerechtes und faires Steuersystem. Nur: Die Initiative verfehlt diese Zielsetzung bei Weitem. Stattdessen greift sie in die Steuerautonomie der Kantone und der Gemeinden und damit auch in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein.

 

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Von Ruedi Noser, Nationalrat ZH

In den Augen der SP schafft der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen vor allem Ungerechtigkeiten. Unter dem Motto „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb“ soll die Steuerautonomie der Kantone deshalb massiv eingeschränkt werden. Dabei hat man es insbesondere auf die gutverdienenden, von der SP allesamt als Abzocker bezeichneten Bürgerinnen und Bürger, abgesehen. Wer ein Einkommen von über Fr. 250‘000.- versteuert, soll davon mindestens 22% an den Staat abliefern müssen. Die Steuerautonomie der Kantone wird in den Augen der SP damit nur bedingt eingeschränkt, da die Kantone selbstverständlich auch noch höhere Steuersätze veranschlagen können. Eine Anhebung der Steuersätze bei den obersten Einkommen würde jedoch auch bedeuten, dass im Sinne der Steuerprogression die unteren Sätze ebenfalls angehoben werden müssten. Davon würden die tiefen Einkommen kaum etwas spüren, dafür aber umso mehr der sonst schon steuerlich stark belastete Mittelstand. Denn die Progression nimmt gegen oben zu und nicht gegen unten.

 

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Der Bundesrat hat in diesen Tagen entschieden, schweizweit Mindestlöhne für die Hauswirtschaft einzuführen. Die von der tripartiten Kommission des Bundes beantragten Mindestlöhne betragen je nach Qualifikation 3500 bis 4200 Franken. Dieser Entscheid ist bemerkenswert. Zum ersten Mal werden in der Schweiz Mindestlöhne nicht mehr durch die Sozialpartner, sondern durch ein obrigkeitsstaatliches Dekret festgelegt. Und dies ausgerechnet in einem Bereich, in dem das Obligationenrecht kantonale Zuständigkeiten definiert. Begründet wird der Eingriff in die Vertragsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Diese geben den Behörden die Kompetenz zur Einführung von staatlichen Mindestlöhnen, wenn „innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten“ werden.

 

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von Pankraz Freitag, Ständerat GL

Es ist die Rede von ruinösem Steuerwettbewerb in der Schweiz. Ruiniert, sind aber eher Länder, die keinen solchen Wettbewerb kennen. Die Eigenständigkeit der Kantone und Gemeinden bei Ausgaben und Einnahmen ist ein tragender Pfeiler unserer föderalistischen Schweiz. An diesem Pfeiler sollten wir nicht sägen. Die Schweiz ist mit ihrem System von Eigenständigkeit und Wettbewerb bisher gut gefahren: Wir haben tiefere Steuern, aber weniger Schulden als die meisten Länder. Bei finanziellen Problemen kann die Politik nicht einfach an der Steuerschraube drehen, sondern muss sich Sparmassnahmen überlegen. Zudem gibt es heute schon Schranken und Ausgleichsmechanismen. Bei zunehmenden Einkommen sind abnehmende Steuersätze auch ohne Initiative verboten. Und der Finanzausgleich führt dazu, dass die Kantone mit vielen Reichen den Anderen Geld abtreten. Gerade die „Milchkühe“ des Finanzausgleichs wie Zug, Schwyz, Zürich und andere, würden durch die Annahme der Steuerinitiative an Attraktivität und Kraft verlieren. Insbesondere auch gegenüber dem Ausland. Reiche sind ja international sehr mobil.

 

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Dürftige Drittwelthilfe und üppige Globalisierungsgewinne – solche Klischees gehören zum Ritual vieler linker und entwicklungsideologischer Kritiker der Weltwirtschaft. Davon war auch jüngst wieder an einem UNO-Gipfel zu hören, als sich Regierungsspitzen aus aller Welt in New York versammelten, um festzustellen, was man ohnehin wusste, dass nämlich die im Jahr 2000 proklamierten „Millleniumsziele“ nicht erreichbar sind. Eine Halbierung der Zahl der Armen und der Hungernden (gegenüber dem Stand von 1990) wird bis 2015 nicht gelingen. Dafür gibt es viele und sehr verschiedenartige Gründe. Der pauschale Vorwurf an die Industriestaaten über unzureichende hilfeleistende Geldströme wird dieser Komplexität nicht gerecht.

 

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Von Christian Wasserfallen, Nationalrat BE

«Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.» Diesem Zitat von Abraham Lincoln gilt es im folgenden Jahr bis zu den Wahlen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wenige Tage nach den Bundesratswahlen geht das Geplänkel rund um die Regierungsbildung bei den Gesamterneuerungswahlen schon wieder los. Mit einer masslosen Selbstüberschätzung droht der SVP-Parteipräsident schon jetzt vorbeugend mit einem Regierungs- und Oppositionssystem für die Schweiz. Für eine Partei, die ihre ausgewogene Beteiligung im Bundesrat selber vergeigt hat, ist das doch eine merkwürdige Äusserung.

 

 

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von Gabi Huber, Fraktionspräsidentin FDP-Liberale Fraktion

 

Wer die Frage nach einer verschärften Prüfung von Volksinitiativen beantworten möchte, wandert über einen schmalen Grat. Denn es liegt in der liberalen Tradition unseres Landes, dass die Stimmberechtigten ihre eigenen Anliegen direkt anbringen und über wichtige Fragen entscheiden können. Diese Freiheit setzt bei den Bürgerinnen und Bürgern jedoch ein gewisses Mass an Eigenverantwortung voraus. Sie sollte verhindern, dass zu extreme oder nicht umsetzbare Ideen als Volksinitiativen lanciert werden.

 

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Rolf Schweiger, Ständerat ZG

 

Die vorab professorale Optik, die „Bürokratie-Stopp-Initiative“ bedeute eine krasse Missachtung der Idee und Tragweite der Menschenrechte, ist so nicht richtig. Die Bundesverfassung kennt 27 Grundrechte, angefangen vom Recht auf Leben bis zur Petitionsfreiheit. Schon ein erster Blick zeigt, dass die Spannweite eine gewaltige ist. Zumindest mir scheint, dass der Schutz vor überbordender Bürokratie doch höher zu gewichten ist als die Petitionsfreiheit.

 

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von Hans Rudolf Gysin, Nationalrat BL

 

Sessionen mit Bundesratswahlen sind besondere Sessionen. Wer die Nachfolge der Bundesräte Moritz Leuenberger (SP) und Hans-Rudolf Merz (FDP) antritt, entscheidet die Vereinigte Bundesversammlung nach der Kandidatenkür in den Fraktionen am Mittwoch der zweiten Woche. Weil nicht nur die Fraktionen der Demissionäre vier Kandidatinnen und Kandidaten auf Zweiertickets präsentieren, sondern weil auch SVP und Grüne die „Gunst der Stunde“ für einen Sitzgewinn nutzen möchten, wird das Kräftemessen erst recht spannend.

 

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