geschrieben von Christa Markwalder, Nationalrätin BE
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Die Gleichstellung der Geschlechter ist im Namens- und Bürgerrecht ist in der Schweiz noch nicht verwirklicht, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil von 1994 rügte. Die Frau wird im Bereich des Namensrechts diskriminiert, der Mann hinsichtlich des Bürgerrechts.
Mit der Reform soll endlich die Wahlfreiheit und Gleichstellung im Namens- und Bürgerrecht realisiert werden. Neu behält jede Person grundsätzlich ihren Namen von der Wiege bis zur Bahre.