Bei der Heirat können die Eheleute jedoch bestimmen, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen – dies kann jener der Frau oder jener des Mannes sein. Falls sie keinen gemeinsamen Familiennamen wählen, müssen sie sich festlegen wie die gemeinsamen Kinder heissen werden. Schliesslich müssen sich Eltern nicht nur darauf einigen ob und welchen Familiennamen sie wählen, sondern auch auf die Vornamen ihrer Kinder. In der Schweiz gibt es die Tradition mit Allianz-Namen (Bindestrich-Namen), die jedoch keine rechtliche Grundlage haben und auch in Zukunft im Alltag weiterverwendet werden können. Beim Bürgerrecht gilt das einfache Prinzip, dass das Bürgerrecht dem Namen folgt, was auch aus genealogischen Überlegungen sinnvoll ist.
Die überfällige Reform, die alles andere als eine Revolution ist, bietet Gewähr für ein liberales Namensrecht, das die verfassungsrechtliche Gleichstellung garantiert und den Menschen die grösstmögliche Wahlfreiheit belässt. Nach den klugen Entscheiden des Ständerats liegt der Ball und damit die Chance nun beim Nationalrat.