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geschrieben von -ll-

In der Europäischen Union ist es unlängst als beachtliche Errungenschaft gewürdigt worden, dass sich 25 von 27 Mitgliedländern für ihre Staatsfinanzen zur Formel einer verbindlichen Schuldenbremse verpflichtet haben. Die positive Bewertung dieses Entscheids ist nach den enormen monetären Turbulenzen der jüngsten Zeit gewiss nicht grundlos. Aber das Vertrauen in den Stabilitätswillen wird einstweilen durch das vorangegangene finanzpolitische Verhalten mancher Staaten begrenzt. Denn eigentlich hatte es ja schon seit lange eine Art Schuldenbremse gegeben, jedenfalls für die Länder mit der einheitlichen Eurowährung. Sie hatten 1997 den  Stabilitäts- und Wachstumspakt geschlossen und sich damit grundsätzlich verpflichtet, ihre jährlichen  Budgetdefizite auf jeweils 3 % des Bruttoinlandprodukts zu begrenzen  und ihre gesamte Verschuldungsquote nicht auf mehr als 60 % der gleichen Bezugsgrösse steigen zu lassen. Temporäre Ausnahmen von diesen Normen sollten nur bei besonderen Umständen, vor allem bei konjunkturellen Schwächen, erlaubt sein.

 

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Geschrieben von Vincenzo Pedrazzini, Präsident FDP Schwyz.

Publiziert im Bote der Urschweiz, 17.2.2012

Lieber Nationalrat Andy Tschümperlin: Dein Ruf nach Transparenz im Forumsbeitrag vom 11. Februar 2012 hat etwas ganz sicher transparent gemacht, nämlich dass wer wie Du Verantwortung propagiert, dieser auch gerecht werden sollte. Verantwortung bedeutet denn auch, dass ein Nationalrat sich um Fakten und nicht um Vermutungen bemühen sollte. Und ein Nationalrat sollte einen Volksentscheid, nämlich die Ablehnung der Familienergänzungsleistungen durch 65% der Schwyzerinnen und Schwyzer akzeptieren. Diesen Entscheid darauf zurückzuführen, dass die bürgerlichen Parteien FDP und SVP „mit horrenden Mitteln zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen“ agieren ist genau so eine Vermutung wie diejenige, dass die FDP sich ein Wahlkampfbudget von 1 Mio. CHF leisten kann. Aber eben: mit Klischees kann man Stimmung machen. Und sollten sie nicht richtig sein, so schadet es auch nicht. Zumindest dem Urheber. Der Wahrheit ist damit aber nicht gedient.

 

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geschrieben von Peter Malama, Nationalrat BS

Das Raumplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone zur Erhebung einer Mehrwertabgabe. Vermeintliche Landschaftsschützer loben sie als Wundermittel gegen die Zersiedlung des Landes. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Die Mehrwertabgabe verteuert die Investitionskosten der Bauvorhaben und verhindert damit, dass Potentiale für verdichtetes und energetisches Bauen genutzt werden. Sie gehört daher abgeschafft.

 

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geschrieben von Kurt Fluri, Nationalrat SO

Nachdem das Parlament einen direkten Gegenentwurf zur Initiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls!“ verabschiedete, zogen die Initianten das Volksbegehren zurück. Daher kommt am 11. März 2012 lediglich der Gegenentwurf zur Abstimmung.

 

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