FDP.Die Liberalen anerkennt die Kompetenzenverlagerung hin zur Bundesebene. Bisher als kantonale Gesetze vom Bundesgericht zur Verfassungskontrolle unterzogene Gesetze werden so der Verfassungskontrolle entzogen. Eine Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit betrifft aber zentrale Fragen der Rollenverteilung zwischen Volk, Parlament und Gerichten. Absehbar ist, dass sich Gerichte vermehrt zur verfassungsmässigen Auslegung und Umsetzung von Volksabstimmungen äussern müssten. Das würde zu einer Verpolitisierung des Bundesgerichts und zu Rechtsunsicherheit führen. Als Folge davon wäre auch die Diskussion über die präventive Kontrolle der Zulässigkeit von Volksinitiativen durch eine gerichtliche Instanz vorgespurt, selbst wenn sich die Vorlage zu dieser Frage nicht äussert.
Für die FDP besteht somit die Gefahr, dass die Sorge über die juristische Kontrolle der zunehmend auf Bundesebene verlagerten Rechtsetzungskompetenzen zu einer grossen institutionellen Reform mit nicht abgeklärten Auswirkungen auf die Rollenverteilung der Gewalten auslöst. Für eine solche Diskussion fehlen in der Vorlage schlicht die relevanten Informationsgrundlagen. Eine Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit durch die Hintertür lehnt die FDP ebenso ab wie die Schwächung der Volksrechte.
Die Vernehmlassungsantwort der FDP.Die Liberalen finden Sie online: http://www.fdp.ch/images/stories/Dokumente/Vernehmlassungen/20110518_VL_Verfassungsgerichtbarkeit_d.pdf
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