Unheilige Allianz verhindert konsequente Voraussetzungen für Einbürgerungen

FDP verurteilt Nichteintreten der SPK-N auf Revision des Bürgerrechtsgesetzes

 

 

Heute ist die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) nicht auf die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes eingetreten. Diese Blockade ist nicht neu: Die unheilige Allianz der Extremparteien torpediert seit Jahren wichtige Vorlagen im Bereich des Ausländerrechts. Besonders stossend ist dieses Mal das Verhalten der SP, die offenbar nach wenigen Monaten schon nicht mehr zur eigenen Bundesrätin steht. Auch für die Grünen gilt in Sachen Integrationsanforderungen an Einbürgerungswillige: grosse Worte, keine Taten. Und die SVP lässt aus unerfindlichen Gründen eine Bürgerrechtsvorlage mit Einbürgerungsvoraussetzungen, die hart aber fair sind, scheitern. Die FDP fordert dagegen seit Jahren eine konsequente, messbare und effektive Integration als Voraussetzung für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts. Wer die in der Vorlage umfassend und konsequent formulierten Voraussetzungen erfüllt, soll nach einer Wohnsitzdauer von 12 Jahren das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Nun ist der Nationalrat gefordert, das wahltaktische Theater der unheiligen Allianz zu korrigieren. FDP.Die Liberalen engagiert sich für eine harte, aber faire Ausländerpolitik – aus Liebe zur Schweiz.

 

Die wichtigsten Forderungen der FDP zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes:

  1. Integration ist entscheidend: Entscheidendes Kriterium für eine Einbürgerung ist für die FDP, ob sich die Ausländerinnen und Ausländer erfolgreich in der Schweiz integriert haben – und nicht bloss die Dauer der hier verbrachten Jahre. Die Gewichtung muss im Gesetz dementsprechend vorgenommen werden (Art. 11 und 12).
  2. Dauer des Aufenthalts bis zur Einbürgerung: Die in der Schweiz verbrachten Zeit vom zehnten bis zwanzigsten Altersjahr sollen nicht mehr doppelt gezählt werden. Ausländer sollen weiterhin 12 Jahre in der Schweiz leben, bevor sie die Einbürgerung beantragen können.
  3. Anrechenbarer Aufenthaltsstatus: Die mit dem Status F (vorläufige Aufnahme) in der Schweiz verbrachten Jahre dürfen nicht angerechnet werden. Dieser Status ist ein provisorischer Aufenthaltstitel, der nach Wegfall der Gründe, die zu einer vorläufigen Aufnahme geführt haben, mit einer Wegweisung zu beenden ist. Es zählt nur der mit Status B und C in der Schweiz verbrachte Aufenthalt. Damit wird der Anreiz verstärkt, sich um Integration und eine offizielle Aufenthaltsbewilligung zu bemühen.

Vernehmlassung der FDP.Die Liberalen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes von März 2010:

http://www.fdp.ch/images/stories/Dokumente/Vernehmlassungen/100322_VL_BueG.pdf

 

Kontakte:

Nationalrat Kurt Fluri, 079 415 58 88

Nationalrat Philipp Müller, 079 330 20 79

Nationalrat Hugues Hiltpold, 079 656 30 10

Noé Blancpain, Kommunikationschef, 078 748 61 63

Philippe Miauton, Pressesprecher, 079 277 68 41