Die wichtigsten Forderungen der FDP zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes:
- Integration ist entscheidend: Entscheidendes Kriterium für eine Einbürgerung ist für die FDP, ob sich die Ausländerinnen und Ausländer erfolgreich in der Schweiz integriert haben – und nicht bloss die Dauer der hier verbrachten Jahre. Die Gewichtung muss im Gesetz dementsprechend vorgenommen werden (Art. 11 und 12).
- Dauer des Aufenthalts bis zur Einbürgerung: Die in der Schweiz verbrachten Zeit vom zehnten bis zwanzigsten Altersjahr sollen nicht mehr doppelt gezählt werden. Ausländer sollen weiterhin 12 Jahre in der Schweiz leben, bevor sie die Einbürgerung beantragen können.
- Anrechenbarer Aufenthaltsstatus: Die mit dem Status F (vorläufige Aufnahme) in der Schweiz verbrachten Jahre dürfen nicht angerechnet werden. Dieser Status ist ein provisorischer Aufenthaltstitel, der nach Wegfall der Gründe, die zu einer vorläufigen Aufnahme geführt haben, mit einer Wegweisung zu beenden ist. Es zählt nur der mit Status B und C in der Schweiz verbrachte Aufenthalt. Damit wird der Anreiz verstärkt, sich um Integration und eine offizielle Aufenthaltsbewilligung zu bemühen.
Vernehmlassung der FDP.Die Liberalen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes von März 2010:
http://www.fdp.ch/images/stories/Dokumente/Vernehmlassungen/100322_VL_BueG.pdf
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