Neu soll Gewerkschaftsvertretern nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden können. Damit werden zwei Klassen von Arbeitnehmern geschaffen: Gewerkschafter und der Rest. Gerade für militante Gewerkschafter führt der Ausschluss von wirtschaftlichen Gründen de facto zum totalen Kündigungsschutz. Denn einem Gewerkschafter könnte zwar weiterhin gekündigt werden, wenn er seine Arbeit nicht gut macht – doch dieser würde dann den ganzen Gewerkschaftsapparat auf seinen Arbeitgeber hetzen. Das lehnt die FDP ab. Aus wirtschaftlichen Gründen muss jedem Arbeitnehmer gekündigt werden können. Der heutige Schutz vor missbräuchlicher Kündigung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit reicht aus.
Ebenfalls abgelehnt wird, dass Sozialpartner über die bisher absolut zwingenden Kündigungsbestimmungen Verhandlungen führen können. Das würde dazu führen, dass das flexible Arbeitsrecht über Normal- und Gesamtarbeitsverträge für ganze Branchen ausgehöhlt wird. Möglich wäre, dass in Unternehmen für unterschiedliche Personen unterschiedliche Kündigungsfristen gelten, je nachdem, welche Arbeit diese Person im Unternehmen ausführt. Das schafft unterschiedliche Klassen von Arbeitnehmern innerhalb eines Unternehmens, was zu Konflikten und Bürokratie führt. Gerade immer militanter auftretende Gewerkschaften würden den Kündigungsschutz zur Kampfzone ihrer Verhandlungen machen. Das wäre für den Wirtschaftsstandort, die Unternehmen und die Arbeitnehmer schlecht: Der zentrale Bereich des Kündigungsschutzes verlangt Rechtssicherheit und Klarheit. Das heutige Gesetz bietet dies bereits.
Die FDP-Vernehmlassungsantwort zur Revision des Kündigungsschutzes
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