Mitarbeitende von Banken begehen eine Berufsgeheimnisverletzung, wenn sie Bankkundendaten verkaufen. Neu sollen auch Dritte, die Zugang zu Bankdaten erhalten, und diese ausnützen oder damit handeln, bestraft werden. Zudem sollen Bankmitarbeitende härter bestraft werden, die Daten zum eigenen Nutzen stehlen.
Diesen drohen künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie eine Geldstrafe. Falls erforderlich, kann die Schweiz Rechtshilfegesuche bei anderen Staaten geltend machen, wie dies internationale Regeln festlegen. Letztere sind somit angehalten, der Schweiz die Täter auszuliefern.
AIA hat keine Auswirkung auf die parlamentarische FDP-Initiative
Befürchtungen, die parlamentarische Initiative würde der Entwicklung um den Automatischen Informationsaustausch (AIA) entgegenlaufen, sind unbegründet. Erstens ist dieser noch nicht eingeführt und kommt erst, Land für Land. Zweitens wird der AIA kaum je alle Länder umfassen. Und drittens wird er nur den Austausch mit dem Ausland betreffen, in der Schweiz wollen wir den Privatsphärenschutz aber auch künftig sichern.
Unterschriften für „Ja zum Schutz der Privatsphäre" erreicht
Im finanziellen Bereich sieht die FDP die Privatsphäre in Gefahr. Nicht zuletzt seit den zahlreichen und wiederholten Auseinandersetzungen zum Thema Steuerbetrug zwischen der Schweiz und anderen Staaten. Die Privatsphäre ist einer der fundamentalen Werte unserer liberalen Gesellschaft.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Volksinitiative zum Schutz der Privatsphäre, welche von der FDP mitlanciert wurde, die nötige Zahl an Unterschriften erreicht hat. Die FDP kämpft für das Vertrauen, welches traditionell zwischen Staat und Bürgern herrscht. Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.
Kontakt:
Gabi Huber, Präsidentin FDP-Liberale Fraktion, 076 331 86 88
Andrea Caroni, Nationalrat, 079 688 96 50
Samuel Lanz, Generalsekretär, 079 766 38 86
Pia Guggenbühl, Kommunikationschefin, 079 566 60 10
Aurélie Haenni, Pressesprecherin Westschweiz, 079 315 78 48