Die vom Bundesrat vorgeschlagene Überprüfung der Lohngleichheit von Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmenden in der Schweiz kommt einem staatlichen Lohndiktat gleich: Wenn Arbeitgeber zukünftig verpflichtet werden sollen, regelmässig Lohnanalysen durchzuführen und diese von Dritten kontrollieren zu lassen, wird die eigenständige Lohnpolitik aus der Hand gegeben. Ausserdem ist die Mitarbeitergrenze viel zu tief angesetzt: Die finanzielle und administrative Belastung für kleinere Unternehmen wäre absolut unverhältnismässig.
Unternehmen sind externer Beurteilung ausgeliefert
Ebenso abzulehnen ist, dass die Kontrolle wahlweise von Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation durchgeführt werden soll. Damit sind Firmen künftig der Beurteilung eines Beamten oder eines Gewerkschafters ausgeliefert. Noch stossender wäre eine subsidiäre Meldepflicht für die Kontrollstelle. Eine staatlich oder gewerkschaftlich aufgedrückte Lohnpolitik funktioniert nicht. Sie wird vom Volk auch nicht goutiert, wie die Ablehnung der Mindestlohn-Initiative klar gezeigt hat.
Alle Faktoren bei der Lohngleichheit einrechnen
Persönliche Erfahrungen und Eignungen oder der Karriereverlauf sind entscheidend für den Lohn. Die FDP will, dass künftig bei der Berechnung der Lohnungleichheit auch zentrale Kriterien wie Berufs- oder Führungserfahrung, Weiterbildungen, Sprachkenntnisse oder der Beschäftigungsgrad in der Berufskarriere berücksichtigt werden. Dies verlangt ein FDP-Postulat (14.3388), welches vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
Des Weiteren lässt sich eine aussagekräftige Statistik mit 50 Mitarbeitern nicht durchführen. Anstatt eine statistische Lohnpolizei einzuführen sollten eher die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. So können Karriereunterbrüche reduziert werden, welche sich negativ auf die Lohngleichheit auswirken. Die FDP wird intern nun die Situation analysieren und arbeitgeberfreundliche Massnahmen prüfen. Hierzu gehört auch die Prüfung, in welchen Bereichen eine Lohndiskriminierung besteht und warum die bisherigen Massnahmen nicht gewirkt haben. Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.
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