Die Revision 6b ist ausserdem zwingend nötig, um Fehlanreize in der IV abbauen. So muss beispielsweise das Rentensystem so umgestellt werden, dass durch ein stufenloses Rentensystem Schwelleneffekte vermieden werden. Es kann nicht sein, dass man mit Arbeit weniger verdient, als mit Rente. Solch perverse Anreize müssen geändert werden. Zusätzlich muss eine Schuldenbremse her, welche die IV vor weiteren Schuldenfallen schützt. Die Revision 6b muss mindestens 350 Millionen Franken pro Jahr einsparen, damit die IV ab 2018 nach Wegfall der MWST-Zusatzfinanzierung in den schwarzen Zahlen bleibt. Dieses Ziel muss erreicht werden, will das Parlament seine Glaubwürdigkeit für Reformen bewahren.
Resolution der Delegiertenversammlung der FDP.Die Liberalen des 7. Mai 2011:
www.fdp.ch/images/stories/Dokumente/Divers/20110316_fac_ppk_dvresolution_t5_definitiv_d.pdf
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