Nach der definitiven Verabschiedung des Risikoausgleichs und der Lösung für die zu viel und zu wenig bezahlten Prämien im März 2014 hat die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) heute mit der Verabschiedung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) eine weitere gezielte Verbesserung im Gesundheitswesen verabschiedet. Die FDP verpflichtet sich, das heutige Gesundheitswesen mit fokussierten und modernen Reformen an den Wandel der Zeit anzupassen und nach vorne zu schauen – ganz im Gegensatz zur Einheitskassen-Zwängerei, welche das Stimmvolk bereits 1994, 2003 und 2007 eine klare Absage erteilt hat.
Beharrliche Arbeit zahlt sich aus
Die FDP unterstützt seit der Vernehmlassung zum KVAG in 2011 eine starke Aufsicht über die Krankenversicherer, wehrte sich aber dagegen, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zunehmend in den Markt eingreift anstatt sich auf seine Aufsichtsfunktion zu beschränken und diese auch professionell wahrzunehmen. Für die umstrittene Prämienrückerstattung hat FDP-Nationalrat Daniel Stolz einen Kompromissvorschlag eingereicht, welcher in der Kommission breit getragen wurde.
Nationalrat Stolz sagt dazu: „Es ist wichtig, dass die Rollen im Gesetz sauber definiert werden: Die Krankenversicherungen sind für die unternehmerischen Entscheide verantwortlich, z.B. Prämien zurückzuerstatten. Die Kontrollbehörden sind zuständig dafür, dass bei solchen Entscheiden, die Spielregeln eingehalten werden. Das ist mit meiner Lösung gewährleistet."
Vertrauen in das Gesundheitssystem stärken
Das BAG soll insbesondere die Versicherten vor der Insolvenz eines Versicherers schützen und kontrollieren, dass die Prämien den effektiven Gesundheitskosten folgen. Ist dies nicht der Fall, soll die Aufsicht schmerzhafte Sanktionen verfügen. Das Vertrauen der Bevölkerung in das KVG ist wichtig und eine kompetente, unbürokratische und seriöse Aufsicht ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Dank des Einsatzes der FDP wurde in der SGK-N für die umstrittene Vorlage ein Kompromiss für eine schlanke und kompetente Aufsicht gefunden.
Liberale Lösung gegen lästige Telefonwerbung
2011 hatten sich die Krankenversicherer im Rahmen einer Branchenvereinbarung auf Restriktionen von Makleranrufen geeinigt. Die WEKO hatte diese Regelung ausser Kraft gesetzt, weil dafür eine gesetzliche Grundlage fehle. Auf Antrag der FDP wurde diese nun im KVAG geschaffen. Anstatt den ursprünglich vorgesehenen weitreichenden Eingriffen in die Wirtschaftsfreiheit wurde nun die Türe für die Selbstregulierung der Branche wieder geöffnet.
Die FDP steht für einen gesunden Wettbewerb im Gesundheitswesen, der dank mehr Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt den Patienten und Versicherten echte Vorteile bringt – aus Liebe zur Schweiz.
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