FDP-DV vom 26.6.2010: Klarstellung zur Massnahme im Gebäudebereich

 

Keine Strafabgaben sondern Befreiung von Energie- und CO2-Abgabe bei Sanierung von Altbauten

 

 

Bei der Berichterstattung über das Massnahmenpapier zur Umwelt- und Energiepolitik, das am 26. Juni von der Delegiertenversammlung der FDP.Die Liberalen in Lugano verabschiedet wurde, sind Missverständnisse aufgetreten. Aus diesem Grund folgende Klarstellung: Hauseigentümer, die ihr Gebäude bis 2040 nicht sanieren, bezahlen nicht wie berichtet eine Strafabgabe. Vielmehr werden all jene Hauseigentümer, die ihre Gebäude entsprechend den kantonalen Mustervorschriften auf einen Energieverbrauch von jährlich unter 9 L Öläquivalent / m2 sanieren, von jeglicher Energie- und CO2-Abgabe befreit.

Die FDP.Die Liberalen arbeitet mit positiven Anreizen, um die Hauseigentümer zur Sanierung bringen. Zusammen mit den steigenden Energiepreisen werden Energie- und CO2-Abgaben einen starken Anreiz für Hauseigentümer setzen, ihre Altbauten zu sanieren. Mit der Frist von 30 Jahren wird der Investitionszyklus bei Hauseigentum berücksichtigt und damit Investitionssicherheit geschaffen. Gebäude, welche nicht saniert werden können, sollen abgerissen und neu gebaut werden können. Der Ersatzbau soll dabei von einem Sanierungs-Energiebonus, d.h. mindestens von der gleichen Ausnutzung profitieren können. Gerade in Städten wird so der Ersatz von Altbauten stark gefördert.

 

Vergleichen Sie mit dem Positionspapier Energie & Umwelt

 

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