Bereits 2008 hat die FDP-Liberale Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative gefordert (08.431): Geldstrafen eignen sich zwar bei gewissen Delikten und gegen gewisse Täter, doch vermögen sie in vielen Fällen zu wenig abzuschrecken. Die Revision des Strafrechts entspricht der Forderungen der FDP-Liberalen Fraktion, diese und weitere Lücken im Strafgesetzbuch zu schliessen. Vor diesem Hintergrund begrüsst sie die heutige Entscheidung des Nationalrats, der die in der Herbstsession 2013 von ihm angenommenen Verschärfungen beibehalten will.
Kurze Gefängnisstrafen wieder ermöglichen
Um die Mängel im Strafrecht zu beheben, sieht die Revision die Wiedereinführung von kurzen Freiheitsstrafen vor. Die FDP-Liberale Fraktion ist überzeugt, dass dieses Instrument die abschreckende Wirkung auf Straftäter erhöht. Zudem ist es sinnvoll, die gemeinnützige Arbeit neu als Vollzugsform und nicht mehr als eigene Strafart vorzusehen.
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst, dass der Nationalrat die Priorisierung der Geldstrafe aufgeben will, sodass Richterinnen und Richter im Einzelfall gerecht entscheiden können, wie Kriminelle zu bestrafen sind. Auch zu begrüssen ist, dass die minimale Höhe dieser Geldstrafen auf 30 Franken angesetzt und die Bezahlungsfrist für Geldstrafen auf sechs Monate beschränkt wird.
FDP-Liberale Fraktion für ein härteres Strafrecht
Mit der Revision des Sanktionenrechts wird das bestehende Strafgesetz verschärft und damit ein angemessenes und wirksames Regelwerk geschaffen. Die FDP-Liberale Fraktion setzt sich für eine konsequente Reform des Sanktionenrechts ein. Dies schafft mehr Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Freiheit, Gemeinsinn und Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.
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