Unterschreiben der Steuererklärung: ein alter Zopf ist ab

Im Zeitalter der Digitalisierung steht die Verpflichtung, die elektronisch übermittelte Steuererklärung schriftlich zu unterzeichnen, quer in der Landschaft. Mit der Annahme meiner Motion hat sich der Nationalrat heute entschieden, diesen alten Zopf abzuschneiden.
 

Wie jedes Jahr steht die Frist für das Einreichen der Steuererklärung vor der Tür. Im Zeitalter der Digitalisierung stehen die technologischen Möglichkeiten zur Verfügung, solche Prozesse zunehmend elektronisch abzuwickeln – das ist sinnvoll. So können die Steuererklärungen in vielen Kantonen heute direkt online erstellt oder elektronisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung übermittelt werden. Zunehmend können dabei auch die Beilagen elektronisch beigelegt werden. Dieser einfache und effiziente Prozess wird durch die Verpflichtung zu einer Unterzeichnung der Steuererklärung bzw. des Rückerstattungsantrags gestört. Die Steuerpflichtigen müssen trotz elektronischer Übermittlung der Steuererklärung noch immer ein Formular mit den Angaben über das steuerbare Einkommen und Vermögen sowie der beantragten Rückerstattung der Verrechnungssteuer unterzeichnen. Die elektronische Unterschrift konnte sich bis heute in der Praxis nicht durchsetzen und stellt keine Alternative für die handschriftliche Unterzeichnung dar. Einzelne Kantone sind bereits dazu übergegangen, auf eine Unterschrift zu verzichten. Soweit ersichtlich, hat die fehlende Unterschrift bis heute nicht zu Problemen geführt; zahlreiche Kantone prüfen ähnliche Schritte. 

Unnötige Digitalisierungs-Hürden abschaffen

Wir füllen somit die Steuererklärung im digitalen Zeitalter aus, nur um dann ins letzte Jahrhundert zurückzufallen, indem wir den Drucker bemühen und den Gang zum Briefkasten auf uns nehmen müssen. Aus diesem Grund sollen gemäss meiner Motion 17.3371 «Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen» die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen so geändert werden, dass die  Steuererklärungen bzw. der Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr unterschrieben werden müssen. Der Bundesrat empfahl die Annahme der Motion, der Ständerat als erstbehandelnder Rat ist dem in der Herbstsession 2017 gefolgt und hat den Vorstoss angenommen. Heute hat auch der Nationalrat die Motion oppositionslos gutgeheissen. Damit kann die Steuererklärung in Zukunft rein elektronisch eingereicht werden – es entfällt eine bürokratische Hürde und der Weg für den digitalen Fortschritt im Alltag wird freier. Und: Herr und Frau Schweizer sparen Zeit und Nerven. Denn seien wir ehrlich: Je schneller wir die Steuererklärung hinter uns gebracht haben, desto schneller können wir uns wieder den angenehmeren Dingen des Lebens widmen. 

Martin Schmid