Seit der 5. Revision des IV-Gesetzes im Jahre 2008 stehen IV-Leistungen unter verstärkter Kontrolle. Kürzlich wurde eine Strafuntersuchung gegen einen 22-jährigen Mann in der Zentralschweiz eröffnet, der nach einer irrtümlichen Festnahme durch die Polizei angab, wegen schweren psychischen Störungen nicht mehr arbeiten zu können. Er bezog während vier Jahren SUVA-Leistungen und beantragte eine IV-Rente. Die betreffende IV-Stelle liess ihn observieren und stellte in Filmaufnahmen einen scheinbar lebenslustigen, aktiven jungen Mann fest, der mit Freunden viel unterwegs war....
Auch wenn die Missbrauchsquote nicht sehr hoch, d.h. um rund 1 Prozent liegt, ist es richtig und notwendig, dass die zuständigen Behörden jedem missbräuchlichen, meist von renitenten Personen beanspruchten Sozialleistungs-Bezug gewissenhaft nachgehen. Es geht darum, Grenzen zu markieren, klare Signale an unberechtigte Empfänger auszusenden, vorzubeugen und Kosten zu senken. Dies im Interesse von soliden und finanziell gesunden Sozialversicherungen, die auch in Zukunft von den erwerbstätigen und Steuern zahlenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern guten Gewissens mitgetragen werden können.