Rückblick auf die erste Woche der Sommersession 2010

 

„Dicke Post“ verteilte die Aargauer Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer Wyss zum Auftakt der Sommersession, die mit der heftig umstrittenen Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ beziehungsweise der CO2-Gesetzesrevision begann: „Wenn wir das Programm einhalten wollen, wird die Sitzung voraussichtlich bis mindestens Mitternacht dauern.“ Das wirkte: Kurz vor zehn Uhr abends war dann Schluss. „Dicke Post“ gab‘s auch in Sachen UBS-Rettung. Die Führung dieses Dossiers stellt den Bundesrat rückblickend laut Geschäftsprüfungskommission (GPK) nicht ins beste Licht. Trotzdem besteht aus FDP-Sicht kein Bedarf nach einer Zweitanalyse durch eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), weil alle relevanten Fakten auf dem Tisch liegen.

 

 

 

Kurz vor der Eröffnung der Sommersession präsentierte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) nach 28 Sitzungen, Hunderten von Arbeitsstunden und 59 Befragungen der in die UBS-Affäre involvierten Personen ihren 360 Seiten starken Abschlussbericht. Es ging um die Beurteilung des bundesrätlichen Entscheids, der Grossbank einen Rettungskredit von sechs Milliarden Franken einzuräumen, den die eidgenössischen Räte erst nachträglich gezwungenermassen bewilligen mussten. Und es ging um die von den USA geforderte Auslieferung von UBS-Bankkundendaten auf Geheiss des Bundesrates, was gemäss Bundesgericht nicht legal war.

„Stürmisch und effizient“ sei gehandelt worden, lautet der GPK-Befund. Insbesondere die Bankenaufsicht habe ihre Pflicht nicht genügend wahrgenommen. Gute Noten erhielt jedoch die Schweizerische Nationalbank (SNB), welche den Bundesrat rasch gewarnt und einen effizienten Rettungsplan für die UBS vorgelegt habe. Vier von sieben Bundesratsmitgliedern wird „Sololaufen“ ohne Einbindung des Gremiums in einem Klima des gegenseitigen Misstrauens vorgeworfen.

Trotz dieser Kritik ist eine deutliche Mehrheit der GPK gegen eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Die GPK schlägt selber Verbesserungen im Bereich der Entscheidfindung und Kommunikation sowie der Finanzmarktaufsicht vor. Die FDP-Liberale Fraktion fordert, dass die UBS die bankinterne Verantwortung für die US-Hypothekenkrise und die Verfehlungen von US-Kundenberatern transparent aufarbeitet. Bei zivil- oder strafrechtliche Verfehlungen hätte der UBS-Verwaltungsrat die Konsequenzen zu ziehen.

Was bringt‘s dem Weltklima?

Wirtschafts- und Umweltinteressen prallten bei der Revision des CO2 -Gesetzes aufeinander, Klimaziele und Umweltmassnahmen drohten auseinanderzufallen. Eine links-grüne Klima-Volksinitiative verlangt, dass die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 30 Prozent vermindert werden. Bekämpft wird die Initiative wegen schädlicher „Nebenwirkungen“ für die ganze Volkswirtschaft von den grossen Verbänden. Der Bundesrat und eine Mehrheit des Nationalrates konnten der Initiative ebenfalls nichts abgewinnen. Sie soll darum mit einer Totalrevision des CO2 -Gesetzes bekämpft werden.

Doch über die Revision herrschte grosse Uneinigkeit. Die einen wollten gar nicht darauf eintreten, andere wollten sie an den Bundesrat zurückweisen, bis ein verbindliches internationales Klimaabkommen unter Dach und Fach sei, und die Grünen wollten noch höhere Klimaziele anpeilen. Der Bundesrat schlug ein eher moderates Reduktionsziel bei den Treibhausgasen von 20 Prozent bis 2020 vor. Einen Schritt entgegengekommen ist der Nationalrat den Wirtschaftsverbänden mit der Streichung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen. (Bis jetzt wird eine CO2 -Abgabe nur auf Brennstoffen erhoben.) Als „unausgereift, vorschnell und vor allem sehr bürokratisch“ bemängelte der Zürcher FDP-Vertreter Filippo Leutenegger die bundesrätliche Revisionsvorlage. Tatsächlich ist die Schweiz nur für etwa 0,1 Prozent der weltweiten Klimagasemissionen verantwortlich. Auch wenn es die Emissionen aus der Schweiz gar nicht gäbe, würde sich global nichts ändern. Schliesslich erreichten weder der Nichteintretens- noch der Rückweisungsantrag die nötigen Mehrheiten des Rates.

Noch in dieser Sommersession wird sich auch der Ständerat zur Vorlage äussern, womit Gelegenheit zu Feinabstimmungen und schliesslich Differenzbereinigungen gegeben sein wird. Das Ziel des Nationalrats, den Treibhausgas-Ausstoss ausschliesslich in der Schweiz bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, ist nämlich unrealistisch. Nur kombinierte Reduktionen im In- und Ausland können zu guten Ergebnissen führen. Die jetzige Vorlage macht eine effizientere Klimapolitik und Umweltschutz zu vernünftigen Kosten unmöglich: Mit Mehrkosten von bis zu 1,5 Milliarden Franken jährlich muss gerechnet werden.

Fragezeichen zur Ausschaffungs-Initiative


Eine wahre Marathon-Eintretensdebatte löste die SVP-Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer" aus. Im Zentrum stand wegen des Völkerrechts (Menschenrechtskonvention / EMRK) die Frage der Gültigkeit. In der Frühjahrssession hatte der Ständerat die Gültigkeit bejaht. So sieht es auch die vorberatende Kommission des Nationalrats. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist das Anliegen der Volksinitiative durchaus berechtigt, wie der Aargauer FDP-Vertreter Philipp Müller darlegte: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Gewalt einfach toleriert wird, die von Leuten ausgeht, die in der Schweiz Gastrecht geniessen. Es ist eine Realität, dass der Anteil der Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz gerade bei den schweren Delikten massiv überproportional hoch ist.“

Die Frage, ob eine buchstabengetreue Umsetzung des Initiativtextes die Kündigung der EMRK erfordern würde, löste viele Zungen. Eher wahrscheinlich ist, dass im Falle einer Annahme der Initiative die Ausführungsgesetzgebung Kompromisse eingehen müsste. Diese Fragen haben dazu geführt, dass die Kommissionsmehrheit den Beschluss des Ständerates unterstützt, wonach Volk und Ständen ein direkter Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe vorgelegt werden soll. Dieser soll aber nur beinhalten, was auch umsetzbar ist.