Dieser Initiativtext impliziert ein automatisches und lebenslängliches Berufs- und Tätigkeitsverbot unabhängig vom Verschulden des Täters, nimmt den Richtern jeglichen Ermessensspielraum und ist deshalb rechtstaatlich äusserst problematisch.
Der Schutz von Kindern und ihrer körperlichen, geistigen und sexuellen Integrität ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft und der FDP.Die Liberalen. Wir alle teilen die Auffassung, dass Kinder als schwächste Mitglieder unserer Gesellschaft unbeschwert und vor allem auch unversehrt aufwachsen können sollen und in ihrer Integrität und in ihren Rechten geschützt werden.
Diese Initiative bietet jedoch keinen wirksamen Schutz vor Wiederholungstätern. Der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe hingegen, der das Anliegen der Initianten und völkerrechtlich korrekt umsetzt, geht mit dem Instrumentarium über die Initiative hinaus: Tätigkeitsverbote mit Kindern sollen je nach Schwere des Verbrechens und des Verschulden ausgesprochen werden können – wenn nötig auch lebenslänglich.
Mit diesem Gegenvorschlag fällt der Fall der „illegalen Jugendliebe" zwischen einem 19-Jährigen und einer 15-Jährigen ausser Traktanden und das verfassungsmässige Prinzip der Verhältnismässigkeit würde gewahrt.
Zudem werden die Möglichkeit eines Kontakt- und Rayonverbots sowie der Sonderstrafregisterauszug eingeführt. Auch wenn der Gegenvorschlag die Anliegen der Initianten aufnimmt und darüber hinausgeht, hatten sie kein Musikgehör für den Rückzug ihrer wohlgemeinten aber letztendlich populistischen Initiative.
Zusammen mit dem deutlichen Votum unserer Delegiertenversammlung (181:59 Stimmen) empfehle ich Ihnen deshalb, diese Initiative abzulehnen.