Die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" verlangt, dass die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt werden. Stattdessen sollen betroffene Frauen die Kosten selber übernehmen oder eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Diesen Angriff auf die Fristenregelung gilt es abzuwehren.
Scheinheilige Argumentation der Befürworter
Die Befürworter argumentieren vordergründig mit einer Senkung der Gesundheitskosten und der Anzahl Schwangerschaftsabbrüche. Die Schweiz weist international aber bereits heute eine äusserst niedrige Abbruchrate auf. Auch die Gesamtkosten für solche Eingriffe sind marginal: mit 8 Millionen Franken jährlich machen sie nur 0.03% Prozent aller Kosten der obligatorischen Krankenversicherung aus. In Tat und Wahrheit geht es den Initianten um etwas anderes: Um eine Aushöhlung der Fristenregelung, welche die Stimmberechtigten erst 2002 mit 72% beschlossen haben.
Dass die Befürworter grundsätzlich gegen einen Schwangerschaftsabbruch sind, offenbarte Sylvia Flückiger (SVP) im Nationalrat: „Wir Menschen spielen uns mehr und mehr dazu auf, dem Herrgott ins Handwerk zu pfuschen". Das Argument lautet, es sei Christen nicht zuzumuten, medizinische Behandlungen, die sie aus religiösen Gründen ablehnen, mitzufinanzieren. Mit diesem Argument könnten aber auch Zeugen Jehovas ablehnen, Bluttransfusionen mitzuzahlen – doch die persönliche Moral und Religion kann nicht zur Richtschnur einer allgemeinen Krankenversicherung werden.
Eine gefährliche Rechnung
Wenn junge Frauen, die ungewollt schwanger werden, sich keine professionelle Abtreibung leisten können und zu dubioseren, billigeren Praktiken Zuflucht nehmen, gelangen Leben in Gefahr. Die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" ist bedenklich, weil sie kein Geld spart, dafür Schwangerschaftsabbrüche in den Untergrund treibt. Die FDP lehnt diesen Angriff auf die Fristenregelung ab.
Der Beitrag erschien im Newsletter der FDP.Die Liberalen Januar 2014