Dagegen muss die Schweiz sich absichern. Den Preis scheint der Bundesrat hart verhandelt zu haben. Jedoch: Die Forderung nach einer Konventionalstrafe bei solchen Verträgen ist gang und gäbe. Kein Zug, kein ziviles Flugzeug für staatliche oder private Fluggesellschaften, kein Tunnel wird ohne Konventionalstrafen und Rücktrittsrechte in Auftrag gegeben.
Diese Einsicht hat sich mittlerweile auch beim VBS durchgesetzt. Endlich, denn nur so wird das Vorhaben beim Volk auf Unterstützung stossen. Man müsse aufpassen, dass die Schweden bei einem negativen Volksentscheid keine Konventionalstrafe verlangen würden, heisst es nun. Die Vermischung von Volksentscheid und Konventionalstrafe ist hingegen einfach unmöglich! Die Schweiz unterzeichnet einen Kaufvertrag mit einem Vorbehalt. Der Vorbehalt ist die Zustimmung des Volkes. Das ist Teil unseres Entscheidprozesses, denn in der Schweiz hat das Volk und nicht die Regierung das letzte Wort.
Ein allenfalls negativer Volksentscheid kann aber keinesfalls mit einer Vertragsverletzung verglichen werden – wie wenn beispielsweise der Gripen zu langsam oder nicht genug lange fliegen kann. Hier wurde etwas versprochen, was nicht eingehalten wurde und dafür gibt es einen Preisnachlass oder ein Rücktrittsrecht. Fazit: Die beiden Fälle sind nicht vergleichbar. Werden sie verglichen, gefährdet man die Unterstützung im Volk, denn der Vergleich offenbart ein komisches Demokratieverständnis.