Eine Kollektivstrafe rechtfertigt sich nur dann, wenn das vorhandene Problem flächendeckend und die entsprechende Massnahme gezielt ist. Die Einführung des Führerausweises auf Probe war aus Sicht der Jungfreisinnigen sinnvoll. Mit geringem bürokratischem Aufwand und bescheidenen Mehrkosten erhält der Gesetzgeber die Möglichkeit restriktivere und gezieltere Massnahmen vorzunehmen.
Die obligatorischen Neulenkerkurse jedoch, welche viel kosten und ohne Nutzen bleiben, können nicht mehr gerechtfertigt werden. Der Bericht des ASTRA sagt denn auch klar, dass die Sicherheitswirkung der Kurse nicht nachgewiesen werden könne. Als Massnahme will man die Kurse verbessern.
Wir schlagen eine einfache und liberale Massnahme vor: Aufhebung des Obligatoriums, in die Kurse müssen nur noch jene, welche die Verkehrsregeln während der Probezeit massiv verletzt haben. Alles andere ist unverhältnismässig und kontraproduktiv!