Inländervorrang respektiert den Volkswillen - gleich doppelt

 

von Petra Gössi, Präsidentin FDP.Die Liberalen und Nationalrätin SZ

 20160525

 

Der Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat hohe Wellen geschlagen. Rhetorisch schweres Geschütz wurde seitens der SVP aufgefahren. Es ist von Verfassungsbruch die Rede und Forderungen wurden vorgetragen, welche eher von persönlicher Missgunst als von Sachlichkeit zeugen. 

 

 

 

Die Initiative verlangt, dass die Schweiz die Einwanderung selbstständig steuern soll. Die FDP hat seit Anfang an klargemacht, dass Höchstzahlen und Kontingente hierfür kein taugliches Rezept sein können. Eine klare Mehrheit der SPK-N hat sich dieser Position angeschlossen. Werden die Kontingente nämlich zu hoch angesetzt, tragen wir dem Volkswillen nicht genügend Rechnung Zu restriktive Kontingente wiederum sind wirtschaftsschädlich. Auf jeden Fall bedeuten Kontingente einen Bruch mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Dies könnte im schlimmsten Fall zum Wegfall der Bilateralen führen – mit gravierenden Folgen in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht.

 

Genau an diesem Punkt offenbart sich die Widersprüchlichkeit der Initianten der ursprünglichen Initiative: denn sie behaupteten, dass Massnahmen zur Begrenzung der Einwanderung wirtschaftsverträglich umgesetzt werden müssen. Die geforderten Kontingente stehen dabei im Widerspruch zu dieser Forderung, da eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung der Initiative mit Kontingenten nicht möglich ist. Schweizer Unternehmen würden so Zugang zu gut ausgebildeten Fachkräften verlieren. Dies ist Gift für Innovation. Eine Kündigung der bilateralen ist für die FDP keine Alternative, insbesondere, weil sich das Volk bereits mehrfach für den Erhalt der Bilateralen ausgesprochen hat. Kontingente stehen somit im Konflikt mit dem Volkswillen. 

 

Im Gegenzug hat die FDP früh in diesem Jahr eine Alternative angeboten: der Inländervorrang. Zum einen erlaubt diese arbeitsmarktliche Massnahme die Zuwanderung zu reduzieren. Wenn das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft wird, müssen weniger Arbeitskräfte im Ausland rekrutiert werden. Dadurch ergibt sich eine Reduktion der Zuwanderung. Zum andern ist der Inländervorrang verträglich mit den bilateralen Verträgen. Im Zusammenhang mit unserem Zuwanderungskonzept „Hart, aber fair“ fordern wir zudem weitere Massnahmen zur Drosselung der Zuwanderung, etwa im Bereich Drittstaaten. Der Inländervorrang ist keine wortwörtliche Umsetzung des Initiativtextes. Dennoch sichert er das Hauptanliegen der Initianten und der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung: die Reduktion der Zuwanderung. Der Inländervorrang trägt zudem dem Volkswillen Rechnung, gute bilaterale Beziehungen zu der EU zu führen. Somit tragen wir dem Volkswillen gleich doppelt Rechnung.