In der Nacht müssen Sandwiches und Kafi reichen

 

geschrieben von Christian Lüscher, Nationalrat GE

20110420

Wann machen Sie Ihre Einkäufe? Die meisten meiner Freunde gehen samstags einkaufen, zusammen mit der Familie – das ist fast etwas wie ein Ritual. Das ist auch gut möglich, denn sie haben einen Job, bei dem sie nicht durchwegs am Wochenende oder immer in der Nacht arbeiten müssen.

 

 


Doch was machen Sie, wenn Sie als Polizistin, Taxifahrer oder Schicht arbeiten? Sie holen sich ihren Kaffee und das Sandwich morgens um 3h an der Tankstelle. Und dann ärgern Sie sich: Denn just zwischen 1 und 5 Uhr nachts muss das Verkaufspersonal einen Teil des Verkaufsangebots wegsperren. Sie finden das eine absurde Regelung? Dann sind Sie nicht alleine!
Bereits 2009 habe ich im Nationalrat eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den bürokratischen Unsinn aufzeigen soll. Denn dieselben Tankstellenmitarbeitenden, die bereits heute rund um die Uhr Treibstoff und Fertigprodukte wie Kaffee und Sandwiches verkaufen dürfen, sollen auch die anderen Shopartikel verkaufen können. Es besteht nämlich ein echter Bedarf an Tankstellenshops, wo Personen, die die ganze Nacht arbeiten, glücklicherweise auch dann gewisse Einkäufe machen können.


Auch das Parlament befand vergangenen Winter, dass es absurd sei, wenn das Verkaufspersonal Frischprodukte in der Nacht wegsperren müsse und hat meine Initiative angenommen. Nun hat eine Allianz aus christlich-konservativen Kreisen und Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Mit ihrem Widerstand schiessen diese aber weit über ihr Ziel hinaus. Denn bei der Vorlage geht es um keine Verlängerung der Arbeitszeiten, sondern lediglich darum, welche Produkte auch in der Nacht verkauft werden dürfen.


Angstmacherei vor 24-Stunden-Ladenöffnungszeiten sind gänzlich unbegründet: Die moderate Anpassung der Arbeitsgesetzverordnung betrifft ausschliesslich Tankstellenshops bei Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen. Das heisst, es geht einzig um Betriebe, die an häufig befahrenen Strassen liegen und die sowieso rund um die Uhr eine grosse Anzahl an Passantinnen und Kunden haben.


Sie und ich werden am 22. September darüber abstimmen können. Die minimale Anpassung der Gesetzgebung ist nichts anderes als logisch, denn Tankstellen zu öffnen und dann einen Teil des Verkaufssortiments während bestimmten wieder Zeiten abzusperren, macht null Sinn. Bekämpfen auch Sie solche absurde bürokratische Regelungen und stimmen Sie am 22. September Ja zur Revision des Arbeitsgesetzes.