Frei sein allein bedeutet wenig!

 

geschrieben von Hans Altherr, Ständerat AR


„...gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht..." Dieser Satz steht in der Präambel unserer Bundesverfassung. Frei zu sein allein bedeutet also wenig. Frei zu sein verpflichtet auch. Es verpflichtet, davon – sorgfältig, rücksichts- und verantwortungsvoll, auch das lässt sich der Präambel entnehmen – Gebrauch zu machen. Oberste Richtschnur muss dabei sein, unserer Freiheit Sorge zu tragen, sie zu bewahren. Vergessen wir das nie, auch nicht bei den bevorstehenden Abstimmungen am 3. März 2013!