Diese Verfassungsänderung ist ausgewogen und zeitgemäss. Sie berücksichtigt aktuelle gesellschaftliche und medizinische Entwicklungen. Sie ermöglicht Paaren eine erfolgreichere und optimalere Kinderwunschbehandlung. Durch die gezieltere Behandlung werden gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind, durch die Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften, minimiert. Weiter werden die betroffenen Paare vor unnötigen seelischen und körperlichen Belastungen bewahrt. Das gilt vor allem für Paare mit schweren genetischen Defekten, die zum heutigen Zeitpunkt „Schwangerschaften auf Probe" über sich ergehen lassen müssen.
Die Annahme des Verfassungsartikels „Ja zur Fortpflanzungsmedizin" stärkt die Eigenverantwortung von werdenden Eltern, da die Entscheidung für oder gegen vorgeburtliche Tests sowie für oder gegen die Austragung eines behinderten Kindes zu jeder Zeit beim betroffenen Paar liegt.