Forschung am Menschen leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Weiterentwicklung unserer modernen Gesundheitsversorgung. Bevor Verfahren in der Praxis zur Verfügung stehen, müssen diese meist in Forschungsprojekten unter Einbezug des Menschen entwickelt und geprüft werden. Auf die Forschung am Menschen kann nicht verzichtet werden, da erst diese Überprüfung zeigen kann, wie verträglich, sicher und wirksam eine neue Massnahme ist.
Menschen gehen aber im Rahmen von Forschungsvorhaben im wissenschaftlichen Interesse und somit auch im gesellschaftlichen Interesse Risiken für ihre Gesundheit ein, nehmen Belastungen auf sich oder geben persönliche Informationen preis. Deshalb bedarf es eines speziellen Schutzes der Menschen. Der Schutz des Menschen und die Stärkung des Forschungsplatzes durch klare Regeln, straffe Verfahren und eine Professionalisierung der Aufsicht gehen dabei Hand in Hand.
Im Humanforschungsgesetz geht es deshalb nicht um ein Entweder / Oder. Es geht um ein Sowohl als auch. Es geht um Schutz und Würde des Menschen in Forschungsprojekten und es geht auch um die Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz. In den kommenden Behandlungen des Gesetzes werden wir FDP.Die Liberalen uns in diesem Sinne einsetzen und versuchen, die gute Gesetzesvorlage noch gezielt zu verbessern. Aus Liebe zu den Menschen – aus Liebe zur Schweiz.