Es hat sich ausgePUKt!

 

Der Bundesrat bemängelt, er sei im Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Finanzmarktkrise sowie zur Datenherausgabe an die USA nicht richtig verstanden worden [siehe 10vor10 vom 4.6.2010, unten]. Einige Bundesratsmitglieder wollen sich auf eigene Faust via Medien reinwaschen und bestätigen so das harte Gesamturteil der GPK, dass die Landesregierung kein Team sondern eine Ansammlung von eitlen Solisten ist. Dass das Flugzeug Bundesrat keinen Piloten hat ist nichts Neues, aber in solchen Situationen tritt diese Tatsache besonders stark ans Licht. Aus Gründen der Fairness ist dennoch zu bemerken, dass der Bundesrat im Fall UBS als Feuerwehr auftreten musste, und dass die UBS-Verantwortlichen die eigentlichen Brandstifter waren. Auch diesem Umstand wird der GPK-Bericht gerecht, indem Gerichtskosten durch den Bund übernommen werden können. Somit ist der rote Teppich für die rechtliche Verurteilung der UBS Manager ausgerollt.

 

 

Die SP sagte bereits vor der Veröffentlichung des GPK-Berichtes, sie fordere unbedingt eine PUK, damit die Finanzmarktkrise vertiefter aufgearbeitet werden könne. Nur vergassen die Sozialdemokraten konkrete Punkte zu benennen, welche sie nochmals untersucht haben wollen. Der Antrag der Linken in der GPK enthielt dementsprechend auch nur läppische zweieinhalb Zeilen. Verglichen mit dem GPK-Bericht, der über 350 Seiten umfasst, war das eine Lächerlichkeit sondergleichen.

 

Die Journalisten fordern ebenfalls eine PUK, damit es etwas zu schreiben gibt. Es wird ins Feld geführt, dass die PUK mehr Rechte habe als die GPK. Falsch! Die GPK hat mit ihrer Delegation dieselben Rechte wie eine PUK und diese wurden bereits ausgeschöpft. Auch die Schlussfolgerung, einzig die PUK könne die UBS-Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, ist grundfalsch. Die GPK und die PUK untersuchen politische Behörden und sind keine Gerichte. Dieses Prinzip hat sogar einen Namen: Gewaltentrennung. Die Aufarbeitung des UBS-Falles ist die Aufgabe eines unabhängigen Expertengremiums, nur so kann die Bank für die nötige Transparenz sorgen. Ebenfalls mit Spannung zu erwarten ist das abschliessende Urteil des Bundesgerichtes zur Herausgabe der Kundendaten durch die Finma.

 

Der GPK-Bericht ist nicht nur in den Augen der Nationalbank differenziert, vollständig und kritisch . Er wurde sogar in der GPK einstimmig, d.h. ohne Gegenstimme bei einigen Enthaltungen gutgeheissen. Alle Parteivertreter standen und stehen dahinter!

 

Also: Warum eine PUK? Die Antwort ist so simpel wie einfach: Profilierungsgelüste einiger Parlamentarier wollen halt befriedigt werden. Klar wollen die SVP und die SP ihre Kandidaten für künftige Bundesratswahlen ins Schaufenster stellen, aber hierfür darf das Mittel der PUK nicht missbraucht werden.