Fristgemäss sollte der Bundesrat die Einheitskasseninitiative bis zum 23. Mai 2013 dem Parlament überweisen. Der Bundesrat versteckt sich aber hinter Art. 97 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes, welcher ihm eine sechsmonatige Fristverlängerung gewährt.
Nun werden in der kommenden Session über Motionen abgestimmt, welche diese Fristverlängerung aufheben. Damit wird das Parlament fristgerecht am 23. Mai mit der Behandlung der Initiative beginnen können. Mit oder ohne Bundesrat.
Die Ironie: Die Linke träumt von weniger Verwaltungskosten dank einer Einheitskasse. Wie weit die Einheitskasse von diesem Ziel entfernt sein wird, kann man erahnen, wenn das zuständige Bundesamt bereits heute bereitwillig unnötige und teure Vernehmlassungsverfahren von so untauglich wie chancenlosen Gegenvorschlägen durchführt.