DSI: Weitere Unebenheiten der schludrigen Initiative

 

geschrieben von Kurt Fluri, Nationalrat SO

20160223

 

Neben der fehlenden Kohärenz der zur Ausschaffung führenden Deliktskataloge gibt es weitere schwerwiegende Mängel der Durchsetzungsinitiative:

 

Bei leichten Delikten stehen die Strafe und die automatische Ausschaffung in einem krassen Missverhältnis. Künftig wird jede Strafverfügung der Staatsanwaltschaft, welche bisher in der Regel von den Delinquenten akzeptiert wird, angefochten und zu einem langwierigen Prozess über mehrere Instanzen führen. Verständlich, geht es doch hier nicht primär um die Strafe, sondern um die existenzielle Frage der Ausschaffung. Die Folge ist eine Aufblähung des Justizapparates.

 

 

 

Unsere Verfassung verbietet die Ausschaffung in einen Staat, der die entsprechende Person verfolgt oder mit grausamer Bestrafung bedroht. Für solche Fälle bestimmt die Initiative, dass die kantonalen Gerichte abschliessend zu entscheiden hätten. Das Bundesgericht wird explizit ausgeschlossen. Somit hätten wir 26 verschiedene kantonale Handhabungen dieser Frage, was absolut unverständlich ist.

 

Die Initianten behaupten, sie wollten die Sicherheit in unserem Land erhöhen. Nun zählten aber im Jahre 2014 von den 33‘000 nach dem Strafgesetzbuch verurteilten Personen bloss 25 % oder 8‘300 zur ausländischen Wohnbevölkerung. 33 % oder 11‘000 sind Ausländer ohne Aufenthaltsstatus und können deshalb auch nicht ausgeschafft werden. Bei den Verurteilten nach Betäubungsmittelgesetz und Strassenverkehrsrecht verhält es sich ähnlich. Bei den Verurteilungen gemäss Ausländergesetz ist es noch extremer: Von insgesamt rund 14‘200 verurteilten Ausländern gehen deren 13‘000 auf das Konto von solchen ohne Aufenthaltsstatus. Somit ist die Initiative eine Spiegelfechterei und weckt bloss Illusionen.

 

Dies sind zusätzliche Argumente für die Ablehnung der Initiative.