„Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen“ (Art. 161 Abs. 1 BV)

 

 

Mit dem im Titel zitierten Satz aus unserer Bundesverfassung wollte der Verfassungsgeber, d.h. das Volk, seinen Vorstellungen über die Ausübung des politischen Mandats gewählter Mitglieder der Bundesversammlung Ausdruck geben. Es will keine zu blossen Marionetten degradierten Parteibüf-fel und Befehlsempfänger irgendwelcher Lobbies im Parlament, sondern Persönlichkeiten, die zwar durchaus parteipolitische Anliegen und wirtschaftliche, gewerkschaftliche, kulturelle etc. Interessen vertreten, letztlich aber nach dem eigenen besten Wissen und Gewissen entscheiden.

 

 

 

 

Während der vergangenen Sommersession ist dieser Grundsatz im Nationalrat sträflich verletzt worden. Die beiden in der grossen Kammer leider die Mehrheit bildenden Fraktionen von SP und SVP haben sich im Zusammenhang mit der Behandlung des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA voreilig auf eine ablehnende Haltung fixiert, von der wegzukommen sich im nachhi-nein als zu schwierig (im Falle der SP) bzw. als nur mit Ach und Krach möglich (im Falle der SVP) erwiesen hat. Die Session geriet bei beiden Fraktionen deshalb zu einer reinen „Gesichtswahrungs-Übung“. In Anbetracht der konsequenten Haltung der viel geschmähten Mitte-Parteien CVP und FDP, welche glücklicherweise im Ständerat über eine Mehrheit verfügen, mussten nämlich die Ver-antwortlichen der beiden Fraktionen sehr früh erkennen, dass sie mit ihrer Haltung ein definitives Scheitern des Staatsvertrages riskierten. In Anbetracht der befürchteten Repressalien seitens der USA wollten in beiden Fraktionen eine Anzahl Mitglieder dies nicht riskieren. Dennoch getrauten sie sich unter dem Druck ihrer „Rennleitung“ nicht, zum Staatsvertrag zu stehen. Während die SP ihre Zustimmung – natürlich absichtlich – mit unmöglichen Bedingungen verknüpfte, um schliesslich ihr Nein rechtfertigen zu können, verhaspelte sich die SVP immer mehr in ein Hin und Her zwischen Ablehnung und Zustimmung. Entgegen ihrem unter vier Augen eingestandenen Wunsch, der Staatsvertrag möge eine Mehrheit finden, getrauten sich viele Fraktionsmitglieder nicht, dies per Abstimmungsknopf auch kund zu tun.

 

Während dieser Opportunismus leider für viele Angehörige der beiden Fraktionen nichts Neues ist, „verdienen“ es zwei Personen speziell, negativ gewürdigt zu werden:

Da ist einmal der Thurgauer SVP-Nationalrat Peter Spuhler, Eigentümer der bekannten und erfolg-reichen Firma Stadler. In der fraglichen Zeit war Spuhler Verwaltungsrat der UBS AG, als der ganze Schlamassel in den USA mit der offensichtlich vorsätzlichen Anstiftung und Beihilfe zu strafbaren Steuerdelikten durch UBS-Kunden angerichtet worden ist. Ohne Décharge für die beiden Jahre 2007 und 2008 hat er immer noch für diese Abläufe grade zu stehen. Als gleichzeitiger Exporteur von Bahn-Rollmaterial muss er grösstes Interesse daran haben, dass die USA keine wirtschaftlichen Sanktionen gegen die Schweiz ergreifen. Dennoch brachte er es nicht fertig, dem Staatsvertrag zuzustimmen.

 

Zweites Beispiel: Bruno Zuppiger, neuer SVP-Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, forderte in dieser Funktion mittels eines Briefes die Mitglieder der Bundesversammlung dazu auf, dem Staatsvertrag aus wirtschaftlichen Interessen zuzustimmen. Er selbst aber brachte es ebenfalls nicht über sich, als Parlamentsmitglied eine zustimmende Haltung einzunehmen.

 

Es ist äusserst bedenklich, dass auch derartige Persönlichkeiten, die in ihrer übrigen Tätigkeit durchaus und zu Recht Erfolge aufzuweisen haben, bei solchen für unser Land wichtigen Fragen die Parteiinteressen über alles setzen. Sie verletzen damit den Sinn und Geist der Bundesverfassung, welche mit dem eingangs zitierten Absatz selbständig denkende und handelnde Parlaments-mitglieder und keine Hampelmänner wünscht. Dass Abgeordnete die Parteiinteressen vor diejenigen des Landes setzen, war man bisher aus ausländischen Parlamenten gewohnt. Dank SP und SVP scheinen diese dem Gesamtinteresse zuwiderlaufenden Tendenzen nun auch in unserem Land Einzug zu halten. Primäres Ziel der eidg. Wahlen im Herbst 2011 muss es deshalb sein, diese destruktive Mehrheit im Nationalrat zu brechen, damit die konstruktiven Kräfte zusammen mit dem Ständerat an der Zukunft unseres Landes als erste Priorität weiterarbeiten können.