Aufgrund verschiedener Terroranschläge in Europa und länderübergreifender Kriminalität haben die Schengen-Staaten beschlossen, die Waffengesetzgebung im Schengen-Raum anzupassen. Dies hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, wenn sich die Gefahrenlage verändert hat. Mit der neuen Änderung soll der illegale Waffenhandel besser bekämpft und die Rückverfolgbarkeit von Teilen halbautomatischer Waffen besser gewährleistet werden. Auch der polizeiliche Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten wird optimiert. Als Schengen-Mitglied hat auch die Schweiz ihr Waffenrecht angepasst – das Parlament hat eine pragmatische und schlanke Anpassung des Waffengesetzes verabschiedet.
Sturmgewehr ist nicht betroffen
Neu ist für den Erwerb und Besitz halbautomatischer Gewehre eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Um eine Ausnahmebewilligung zu erhalten, müssen Käuferinnen und Käufer entweder Mitglied in einem Schiessverein sein oder auf privater Basis regelmässig üben. Das Sturmgewehr, welches der Armeeangehörige nach dem Ende der Dienstzeit übernimmt, ist nicht von der neuen Regelung betroffen. Für jemanden, der im Schiessverein mit seiner Armeewaffe trainiert, ergeben sich folglich auch keine Änderungen.
Akuter Sicherheitsverlust bei Wegfall von Schengen
Wie auch die Bundesrätin heute ausführte, geht es beim Waffengesetz aber um mehr als nur eine Anpassung des Waffenrechts. Denn bei einem Nein verliert die Schweiz innert sechs Monaten automatisch die Mitgliedschaft in Schengen/Dublin und damit auch alle Vorteile. Diese Mitgliedschaft ist für die innere Sicherheit der Schweiz absolut zentral. Eine Ablehnung des Waffengesetzes gefährdet die Schengen/Dublin-Mitgliedschaft akut, weil die Schengen-Mitgliedschaft automatisch gekündigt wird. Der Wegfall von Schengen/Dublin führt zu einem akuten Sicherheitsverlust, weil die Schweizer Sicherheitsbehörden keinen Zugang mehr zu den gesamteuropäischen Fahndungsdatenbanken hätten. Die Schweiz würde zur Schengen-Aussengrenze und müsste ihre Aussengrenzen wieder allein mit systematischen Grenzkontrollen sichern. Das führt zu Staus am Zoll und laut Experten zu jährlichen Wartekosten von bis zu 1,5 Milliarden Franken. Zudem müssten auch alle unsere Flughäfen, die sich betrieblich auf Schengen ausgerichtet haben, für viel Geld wieder umgebaut werden.
Forschungsstandort käme unter Druck
Neben der persönlichen Reisefreiheit würde auch unser Forschungs- und Wissenschaftsstandort leiden. Denn ohne Schengen-Visum könnte ein brasilianischer Forscher der ETH Zürich nicht mehr kurzfristig an einer Konferenz in Berlin teilnehmen. Beim Wegfall des Abkommens fiele auch der Zugriff auf die Datenbanken und damit die Möglichkeit effizienter grenzüberschreitender Fahndungen weg. Die Schweiz könnte zu einem Zufluchtsort für international gesuchte Verbrecher werden. Auch hätte die Schweiz ein enormes Asyltourismusproblem. Denn ohne den Dublin-Vertrag könnten alle in der EU abgewiesenen Asylsuchenden in der Schweiz ein Zweitgesuch stellen. Eine Ablehnung des Waffengesetzes ist deshalb auch nur schon sicherheits- und migrationspolitisch ein grosser Nachteil.