Im Rahmen der Abstimmung vom vergangenen 3. März ging es um die Präzisierung des hierfür erforderlichen Instrumentariums: Der Verfassungsgrundsatz, dass Raumplanung primär Sache der Kantone ist, blieb unangetastet. Auch die Einführung einer Mehrwertabgabe war im Grundsatz bereits Bestandteil des geltenden Rechts.
So verfügen die Kantone Basel-Stadt, Neuenburg und Genf seit längerem über dieses Instrument, im Thurgau ist es seit Juni letzten Jahres beschlossen. Kantone wie Bern, Graubünden, Glarus oder Obwalden gestatten bereits heute ihren Gemeinden, Mehrwerte auf vertraglicher Basis abzuschöpfen.
Das Gesetz lässt es zu, diese Planungsgrundsätze ohne Rückzonungen einzuhalten. Deshalb bin ich überzeugt, dass es nicht primär Eingriffe in geltende Planungen bewirken, sondern präventive Wirkung haben wird!