Das Rahmenabkommen („InstA“) zwischen der Schweiz und der EU sichert den bestmöglichen Zugang zum EU-Binnenmarkt und verhindert die Erosion der Bilateralen. Die Bilateralen sind der Garant gegen einen EU-Beitritt. Wer den bilateralen Weg sichern will, darf das InstA also nicht leichtfertig ablehnen.
Das Rahmenabkommen („InstA“) zwischen der Schweiz und der EU sichert den bestmöglichen Zugang zum EU-Binnenmarkt und verhindert die Erosion der Bilateralen.
Die FDP hat den Vertragstext in den letzten Monaten gründlich analysiert. An unserem Fraktionsseminar vom 23. Februar 2019 haben wir nach einer ausführlichen Auslegeordnung dann „Ja aus Vernunft“ gesagt. Das soll kein Persilschein sein, sondern ist als Auftrag zu verstehen, den laufenden Prozess fortzuführen. Gleichzeitig fordern wir den Bundesrat auf, in den Gesprächen mit der EU drei Bereiche zu konkretisieren: Es braucht Klärungen bei der Unionsbürgerrichtlinie, der Guillotineklausel und den Flankierenden Massnahmen. Diese Position entspricht unserem Positionspapier von 2018, wie Fraktionschef Beat Walti klar dargelegt hat.
Im Gegensatz dazu haben andere Parteien ihre Position scheinbar schon gefasst, ohne die erste Seite des Vertrags jemals umzublättern. Sie formulieren umständliche Positionen und Vorbehalte gegenüber dem Gesamtprodukt mit einem „Aber“.
Doch ein „Aber“ bedeutet in dieser Konsultationsphase faktisch ein „Nein“ zum jetzt vorliegenden Vertrag. Und wer Nein sagt, würgt den parlamentarischen Prozess ab, der erst am Anfang steht und provoziert einen Scherbenhaufen, der uns um Jahre zurückwerfen wird. Das kann sich die innovative, weltoffene und stark vernetzte Schweiz schlicht nicht leisten. Wer Nein sagt, treibt die Schweiz langfristig in die EU!
Die Bevölkerung muss die Chance erhalten, mitzuentscheiden
Wir befinden uns erst in der Vorphase eines langen Prozesses. Jetzt ist der Zeitpunkt, um den ordentlichen Prozess zu starten, also zu paraphieren. Das ermöglicht dem Bundesrat, weitere Gespräche mit der EU aufzunehmen, um im Rahmen des Verhandlungsresultats Konkretisierungen einzubringen. Danach kann der Bundesrat eine ordentliche Vernehmlassung durchführen und dem Parlament eine Botschaft überweisen. Nur wenn der ordentliche Prozess gestartet wird, kann sich dereinst auch die Bevölkerung dazu äussern.