FDP unterstützt vier Motionen der Geschäftsprüfungskommission
FDP.Die Liberalen begrüsst, dass der Bundesrat die Mehrheit der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) in Sachen UBS übernehmen will. Die FDP ist sich der enormen Schwierigkeiten einer Klage gegen die damaligen Verantwortlichen der UBS ebenso bewusst wie die Bitterkeit, welche der Verzicht auf eine Klage durch den Bundesrat bei Teilen der Bevölkerung hinterlässt. Umso wichtiger ist die vor drei Monaten lancierte Forderung der FDP nach einem transparenten Bericht der UBS über die Gründe, welche vor zwei Jahren zum Debakel bei der Grossbank führten. Die FDP begrüsst den Entscheid der UBS, einen solchen Bericht sowie damit zusammen hängende, unabhängige Rechtsgutachten nächstens zu veröffentlichen. Zudem unterstützt die FDP vier vom Ständerat bereits angenommene Vorstösse der GPK-S (10.3630, 10.3632, 10.3622, 10.2634), welche solche Gefahren künftig vermeiden sollen. Anders als der Bundesrat unterstützt die FDP namentlich auch eine Anpassung der Art. 164f. StGB. Deren Anwendungsbereich soll auf Grossunternehmen mit systemischer Bedeutung für die Wirtschaft und die Finanzstabilität der Schweiz ausgedehnt werden und damit die Gefahr staatlicher Rettungsmassnahmen vermindert werden.
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