Trotz Verbesserungen noch nicht am Ziel

Weiterer Handlungsbedarf bei der Energiestrategie 2050

Erfreulich ist, dass die kleine Kammer darauf verzichtet, eine Laufzeitbeschränkung oder ein Langzeitbetriebskonzept für Kernkraftwerke festzuschreiben, wie dies der Nationalrat vorschlug. Ebenfalls als Erfolg kann man die Streichung der Effizienzvorgaben für Netzbetreiber verbuchen. Diese hätten Stromlieferanten dazu gezwungen, ihren Kunden stetig weniger Strom zu verkaufen bzw. hätten diese bestraft, wenn sie die Ziele nicht erreicht hätten. Auch das wäre aus marktwirtschaftlicher Sicht falsch gewesen. Bezüglich Höhe der CO2-Abgabe ist der Ständerat dem Nationalrat gefolgt. Er hat es ebenfalls abgelehnt, den Abgabesatz auf 84 Franken pro Tonne CO2 zu fixieren und hat diesen bei 36 Franken belassen. Dies begrüssen wir. Die Option einer schrittweisen Erhöhung auf 120 Franken pro Tonne besteht jedoch nach wie vor.


Keine unrealistischen Ziel- und Richtwerte

Wir bedauern, dass die unrealistischen und nicht erreichbaren Ziel- bzw. Richtwerte für den Ausbau und Verbrauch von Energie und Strom weiterhin Teil dieser Vorlage sind. Zudem sind sie, wenn überhaupt, nur in Verbindung mit einem zweiten Massnahmenpaket zu erreichen, von dem bis zum heutigen Zeitpunkt keine konkreten Inhalte bekannt sind. Zumindest konnte sich die kleine Kammer dazu bewegen, den langfristigen Zielwert für den Ausbau vom Strom aus neuen erneuerbaren Energien nach unten zu korrigieren. Für eine marktkonforme Lösung bedarf es weiteren Anpassungen während den Behandlungen im Nationalrat.


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