Der Entscheid des Ständerats ist zufriedenstellend. Auch wenn die staatliche Bevormundung der ganzen Bevölkerung unnötig ist, ist es dennoch wichtig, dass Jugendliche unter 18 Jahren sich den Risiken des Tabakkonsums bewusst sind und davor geschützt werden. Deshalb ist es notwendig, dass der Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige auf gesetzlicher Ebene verboten wird. Konsequenterweise muss das Gesetz ebenfalls das Verbot von Werbekampagnen, die gezielt Minderjährige ansprechen, sowie eine Gesetzesgrundlage, welche Testkäufe erlaubt, beinhalten.
Eigenverantwortung erhalten
Der Tabakkonsum in der Schweiz ist in den letzten Jahren weiter rückläufig, die Leute hören zunehmend mit Rauchen auf. Die Zahl derjenigen, die dem Passivrauchen ausgesetzt sind, ist ebenfalls weiter gesunken. Diese Zahlen beweisen klar, dass eine weitergehende Verschärfung der Tabakproduktgesetzgebung nicht nötig ist. Ebenso wichtig ist es, dass man die Eigenverantwortung nicht einschränkt. Jede und jeder Erwachsene ist sich der Risiken bewusst, die der Tabakkonsum mit sich bringt und muss ihr bzw. sein Handeln selbständig entscheiden können.
Werbe- und Wirtschaftsfreiheit werden eingeschränkt
Das vom Bundesrat vorgelegte Gesetz schränkt nicht nur die Werbefreiheit stark ein, sondern sieht ebenfalls vor, den Verkauf von gewissen Tabakprodukten zu verbieten. Die Vorlage schränkt ebenfalls den Verkauf von E-Zigaretten, die hinlänglich als weniger schädlich eingestuft werden, wie auch anderer Tabakprodukten ein. Die FDP begrüsst auch daher den Beschluss des Ständerats und kämpft gegen zusätzliche Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit an. Auch dieser Bereich zählt zahlreiche Arbeitsplätze.
Die FDP wird sich einsetzen, damit das Tabakproduktegesetz einen effizienten Schutz der Jugendlichen garantiert und bei den Erwachsenen auf das Prinzip der Eigenverantwortung setzt.
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