Wir lehnen eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken aus den gleichen Gründen wie AHVplus, ab. Dies deshalb, weil damit nicht jene profitieren, denen sie gemäss Befürworter helfen sollte. Jene Rentnerinnen und Rentner, die heute zusätzlich zur AHV auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind, würden letztere nämlich verlieren, weil sie durch die erhöhte Rente ihren Anspruch auf EL nicht mehr in gleichem Masse geltend machen könnten. Manche würden gar ganz auf diesen Anspruch verzichten müssen und hätten weniger als vorher in der Tasche. Zudem würden die 70 Franken auch denjenigen Rentner ausbezahlt, bei welchen keine Senkung des Umwandlungssatzes vorgesehen ist. Fände eine solche Erhöhung eine Mehrheit im Parlament, wäre dies ein Präjudiz: Jede künftige Senkung des Umwandlungssatzes hätte eine Rentenerhöhung zur Folge. Eine solche AHV-Giesskanne ist entschieden abzulehnen und als Kompensationsmassnahme untauglich.
Nur süsses Gift
Die AHV-Erhöhungen sind ein Risiko für die Volksabstimmung zur „Altersvorsorge 2020". Die zusätzlichen 70 Franken erhalten nämlich nur jene, die neu in Rente gehen. Damit würde eine krasse Ungleichheit geschaffen. Diese Tatsache verschweigen die Befürworter aber gerne. Stattdessen versprechen sie lieber mehr Geld für alle. Ein fadenscheiniges Argument, welches spätestens in der Volksabstimmung ein Bumerang sein wird. Ausserdem sind die 70 Franken mehr AHV lediglich süsses Gift: Woher das Geld dazu stammen soll, ist nämlich langfristig nicht geregelt. Leiden würden vorerst Bereiche wie Bildung, Sicherheit, Infrastruktur oder Kultur, sie alle müssten im Bundesbudget Abstriche in Kauf nehmen, um die AHV zu finanzieren. Auch müssten die Lohnabzüge später nochmals erhöht werden, um die Kassen zu füllen. Einmal mehr sollen Probleme auf die lange Bank geschoben werden, anstatt sie zu lösen.
Dort kompensieren, wo die Senkung stattfindet
Weit sinnvoller wäre es, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu kompensieren. Die Finanzierung der Kompensationsmassnahmen wäre mit der laufenden Reform abschliessend geregelt. Auch belastet eine solche Kompensation die Bundesfinanzen nicht zusätzlich, in dem sie (wie oben beschrieben), andere Bereiche verdrängt. Und sie stärkt die Generationen-Gerechtigkeit, da sie nicht einseitig die jüngere Generation belastet. Dem Rat werden nun entsprechende Minderheitsanträge vorgelegt. Diese verlangen nach einer Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und sehen gezielte Massnahmen für tiefe Einkommen in der 1. Säule (staatliche Vorsorge) vor. Mit diesem konstruktiven und gangbaren Weg könnte auf das süsse Gift einer Rentenerhöhung verzichtet werden.
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