Die SVP ist in der Defensive. Ihre Argumentation ist paradox. Sie unterstellt dem Gegenentwurf, er liesse eine „Vielzahl von Gründen für einen Rekurs“ zu, welche angeblich Ausweisungen aufgrund unserer Bundesverfassung und internationalen Abkommen verunmöglichen. Die Realität der Raser-Urteile von Schönenwerd beweist das pure Gegenteil. Die Initiative erfasst lediglich den Haupttäter. Mit dem Gegenentwurf würden alle 3 Täter ausgeschafft werden! Und dies – so ungläubig es für die SVP sein mag – vollkommen vereinbar unserer Bundesverfassung und allen internationalen Verträgen. Das zeigt handfest: Der Gegenentwurf ist umfassend, umsetzbar, härter als die Initiative - trotzdem aber fair.
Der Deliktkatalog ist detaillierter als jener der Initiative. Ab zwei Jahren Freiheitsstrafe kann unabhängig von der Tat ausgeschafft werden.
Der Gegenentwurf ist vereinbar mit den Grundprinzipien der Bundesverfassung, internationalem Recht und erwiesenermassen mit der Personenfreizügigkeit! Der Gegenentwurf schafft sowohl Raser, als auch Schläger aus. Nicht so die Initiative. Die schmeisst lieber die arbeitslose Putzfrau aus dem Land, welche einmal die Gelegenheit hatte, ein paar Franken beim Reinigen der Nachbarswohnung zu verdienen. Absurd.
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