Auch wenn der Bundesrat nun von Richtwerten für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von grossen börsenkotierten Firmen spricht, handelt es sich nach wie vor um starre Quoten. FDP.Die Liberalen lehnt solche ab. Nicht gerecht wird dies insbesondere den Frauen, welchen dadurch die Etikette der Quoten-Frau anhaftet anstatt dass sie aufgrund ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten wertgeschätzt werden.
Freiwillige Massnahmen anstatt staatliche Regulierungen
Der Bundesrat will, dass Zahlungen von Rohstofffirmen an staatliche Stellen ab einem Betrag von 100'000 Franken offengelegt werden. Dies ist ein weiterer, nicht gerechtfertigter staatlicher Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Auch hat eine solche Regelung im Prinzip rein gar nichts mit der Aktienrechts-Revision zu tun. Sie ist weit weg von jeglicher freiheitlichen Regelung. Hier sind es ebenfalls die freiwilligen Massnahmen der einzelnen Unternehmen (Corporate social responsibility), die eine solche staatliche Regulierung überflüssig machen. Die Einführung solcher Massnahmen wäre kontraproduktiv und würde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz und zahlreiche Arbeitsplätze stark gefährden.
Rechtsicherheit herstellen
Ebenfalls ist für die FDP wichtig, dass die Interessen der Wirtschaft nach Rechtssicherheit hinsichtlich der Umsetzung der Volksinitiative „Gegen die Abzockerei" garantiert werden. Die Überführung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in die entsprechenden Bundesgesetze muss grundsätzlich ohne zusätzliche Verschärfung geschehen. Zahlreiche Unternehmen haben bereits ihre Statuten der VegüV angepasst. Heute sind vor allem Kontinuität und Stabilität wichtig.
Liberalisierung und Flexibilisierung
Für die FDP ist wichtig, dass die Aktienrechts-Revision die Liberalisierung und Flexibilisierung des Aktienrechts fördert. Wir erwarten eine Verbesserung der Kapitalstruktur von Aktiengesellschaften, der Gouvernanz und des Rechts der Aktionärinnen und Aktionären. Ein flexibles Aktienrecht stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Die Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften begrüssen wir daher. Sie schaffen Raum für unternehmerische Tätigkeiten.
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