Keine übereilte Anpassung des Rechtshilferechts

FDP will zuerst die Diskussion über das Bankgeheimnis im Inland führen

Heute hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er aufgrund zahlreicher kritischer Stellungnahmen im Vernehmlassungsprozess mit der Ausdehnung der Rechtshilfe auch auf Fiskaldelikte zuwarten will. FDP.Die Liberalen begrüsst dies und fordert, dass vorgängig die offenen Fragen bezüglich Geldwäscherei und der Revision des Steuerstrafrechts im Parlament diskutiert werden können. Insbesondere ist die Grundsatzdebatte über den Zugang der kantonalen Steuerämter auf Bankkundendaten zu führen und damit über die Zukunft des Bankgeheimnisses innerhalb der Schweiz.

Der Bundesrat will analog zur Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe leisten. Dazu sieht er neue gesetzgeberische Massnahmen vor. Im Rechtshilfegesetz soll erstens der Fiskalvorbehalt gegenüber jenen Staaten aufgehoben werden, mit denen die Schweiz ein neues oder revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Musterabkommen anwendet. Und zweitens soll die Schweiz zwei Zusatzprotokolle des Europarats im Bereich Auslieferung und Rechtshilfe ohne Fiskalvorbehalt annehmen.

Beratung durch das Parlament hat Priorität


FDP.Die Liberalen hat sich im Rahmen der Vernehmlassung für eine Rückweisung der Vorlage ausgesprochen. Insofern begrüsst die Partei die Sistierung durch den Bundesrat. Die FDP ist zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich bereit, über eine Harmonisierung des Rechtshilfe- mit dem Amtshilferecht zu diskutieren.


Die an keinerlei Bedingungen geknüpfte Übernahme der genannten Europarat-Übereinkommen lehnt die FDP aber auch künftig ab. Sie fordert, dass das Bestehen von Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens bei allen Staaten die Voraussetzung dafür bildet, dass Rechtshilfe bei Fiskalstraftaten gewährt wird.

Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schützen


Der Bundesrat soll mit der Botschaft zuwarten, bis die beiden Vorlagen Revision Steuerstrafrecht und Umsetzung der revidierten GAFI-Richtlinien (Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux) durch die Räte beschlossen sind. Die dort getroffenen Entscheidungen haben nämlich wiederum Auswirkungen auf das Rechtshilfegesetz und es ist zu vermeiden, dass schon nach kurzer Zeit wieder Anpassungen nötig werden. Zudem gibt es heute keinerlei Zeitdruck für eine Rechtsänderung.


Die FDP wird sich auch in Zukunft für die grundsätzliche Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Inland einsetzen. Fehlbare Steuerpflichtige – die beispielsweise aus Versehen Angaben vergessen haben – sollen bei Steuerhinterziehung hart bestraft, aber nicht umfassend kriminalisiert werden. Der schweizerische Staat hat auch künftig seinen Bürgerinnen und Bürgern auf einer Vertrauensbasis zu begegnen und deren Privatsphäre zu wahren aus Liebe zur Schweiz.

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