Die Schweiz hat im europäischen Vergleich eine der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetzgebungen. Das hat vor allem für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch negative Folgen. Bundesrat, Parlament, Verbände und Fachgesellschaften aus dem Gesundheitssektor sowie Betroffene und Patientenorganisationen – sie alle unterstützen daher eine Verbesserung der Fortpflanzungsmedizin.
Chancen verbessern, Risiken reduzieren
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Paare eine starke seelische Belastung und stellt die Beziehung auf eine harte Probe. Durch die Annahme der Verfassungsänderung wird diesen Paaren eine effizientere und sicherere Behandlung ermöglicht, sowie die seelische Belastung reduziert. Die Verfassungsänderung hat zur Folge, dass in einem Behandlungszyklus maximal zwölf Eizellen (bisher drei) bis Tag 5 entwickelt und anschliessend auf ihre Überlebensfähigkeit untersucht werden können. Diese Massnahme erhöht einerseits die Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft, da natürlicherweise nur jede sechste befruchtete Eizelle überlebensfähig ist. Andererseits kann der Frau eine einzige entwickelte Eizelle übertragen werden, was das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft reduziert.
Keine „Schwangerschaft auf Probe" mehr
Wird die Verfassungsänderung angenommen, kann die Präimplantationsdiagnostik auch in der Schweiz eingeführt werden. Diese in Europa längst etablierte Untersuchung ist vor allem für Eltern mit Erbkrankheiten von Bedeutung, um zu verhindern, dass sie ihre schwere, oft tödliche Krankheit vererben. Heute werden der Frau die entwickelten Eizellen übertragen. Kommt es zu einer Schwangerschaft, kann ab der 11. Schwangerschaftswoche, im Rahmen der Pränataldiagnostik, das Erbgut auf Krankheiten untersucht werden. Ist der Embryo Träger der Krankheit, liegt die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch bei den Eltern. Das hat zur Folge, dass bereits vorbelastete Paare eine „Schwangerschaft auf Probe", mit all ihren körperlichen und seelischen Belastungen durchlaufen müssen. Wird die Verfassungsänderung angenommen, ist der Weg frei für die Einführung der Präimplantationsdiagnostik, die den Paaren dieses Dilemma erspart. Der Hauptgrund weshalb gewisse Befürworterinnen und Befürworter die Verfassungsänderung, aber nicht die Gesetzesvorlage, unterstützen, ist vor allem die unbefriedigende Situation von Paaren mit schweren Erbkrankheiten.
Die Eigenverantwortung der Paare stärken
Mit der Annahme der Verfassungsänderung steigt aber auch die Eigenverantwortung der Eltern: Denn die Präimplantationsdiagnostik beruht, analog zur Pränataldiagnostik, auf Freiwilligkeit. Werdende Eltern können sich sowohl heute, als auch in der Zukunft für oder gegen solche Untersuchungen entscheiden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fortpflanzungsmedizin-ja.ch.
Kontakte :
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Thomas Weibel, glp, Nationalrat, ZH, +41 78 602 13 57
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Anne Mahrer, Grüne, Nationalrätin, GE, 079 249 72 17
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Ruth Humbel, CVP, Nationalrätin, AG, +41 79 471 44 21
Carla Güntert, Mitarbeiterin Kampagnen FDP, 076 568 20 04